Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wollen das von der schwarz-roten Koalition beschlossene "Schneller-Bauen-Gesetz" gerichtlich anfechten. Sie halten das Gesetz für verfassungswidrig und planen einen Normenkontrollantrag beim Landesverfassungsgerichtshof. Grund dafür ist das im Gesetz verankerte Eingriffsrecht des Senats in Bauprojekte der Bezirke.
Zentrale Kritikpunkte
- Das Gesetz erlaubt dem Senat, ab Bauvorhaben mit 50 Wohneinheiten "gesamtstädtisches Interesse" anzumelden und Projekte an sich zu ziehen.
- Grüne und Linke sehen darin einen Verstoß gegen die Landesverfassung.
- Eine Beauftragung eines Gutachtens stützt diese Einschätzung.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Die Fraktionsvorsitzenden Werner Graf (Grüne) und Tobias Schulze (Linke) äußerten am Dienstag ihre Bedenken gegen das im Juli verabschiedete Gesetz. Insbesondere das Eingriffsrecht des Senats in die Zuständigkeiten der Bezirke bei Bauprojekten wird kritisiert. "Wir halten das für falsch und zu kleinteilig", so Graf. Schulze ergänzte: "Das widerspricht aus unserer Sicht der Landesverfassung."
Die Oppositionsparteien stützen ihre Klageabsicht auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellt. Mit dem "Schneller-Bauen-Gesetz" soll der Wohnungsbau in der Hauptstadt beschleunigt werden, doch Grüne und Linke befürchten eine Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung und eine Zentralisierung von Entscheidungsbefugnissen beim Senat.