Kommt die Vergesellschaftung bestimmter Bereiche jetzt in Berlin? CDU und SPD haben einen Entwurf für ein Rahmengesetz vorgestellt, das als Antwort auf den Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne im Jahr 2021 dient. Die schwarz-rote Koalition plant jedoch, den Entwurf dieses Jahr nicht mehr im Parlament zu behandeln.
Dirk Stettner, Fraktionschef der CDU, stellte klar, dass das Gesetz keine Enteignungen ermögliche. Stattdessen ziele es auf die Schaffung von Rechtssicherheit bei potenziellen Vergesellschaftungen ab. Die Vorgaben sind eng gefasst, und es wird darauf hingewiesen, dass eine faire Entschädigung auf Basis des Verkehrswerts sichergestellt werden müsse. „Damit stellen wir sicher, dass niemand mehr behaupten kann, man könne Immobilien zum Schnäppchenpreis enteignen,“ betonte Stettner.
Ergebnisse des Volksentscheids
Der Volksentscheid im Jahr 2021 ergab, dass mehr als 59 Prozent der Berliner Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit über 3.000 Wohnungen stimmten. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD festgelegt, dass ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen erstellt werden sollte. Allerdings sehe das aktuelle Gesetz keine Enteignungen vor.
Stettner äußerte, dass die finanziellen Risiken für den Berliner Haushalt vor milliardenschweren Abenteuern geschützt werden müssten. Eine Vergesellschaftung, die die Stadt langfristig finanziell belaste, sei mit seiner Partei nicht umsetzbar.
Kritik von den Grünen
Kritik am vorgelegten Entwurf äußerte Katrin Schmidberger, Sprecherin der Grünen für Wohnen und Mieten. Ihrer Auffassung nach sei ein Rahmengesetz nicht der Wille der Mehrheit gewesen. Schmidberger wies darauf hin, dass das geplante Gesetz möglicherweise der Vergesellschaftung sogar schaden könnte. Es könnte dazu führen, dass Formen der Mitbestimmung, die momentan ohne Entschädigung möglich sind, künftig entschädigungspflichtig werden.
Der Gesetzentwurf soll Anfang kommenden Jahres zur Beratung anstehen.