Neu: Die Gebühren zur Unterbringung wohnungsloser Menschen in Unterkünften werden ab dem 1. Januar 2026 aktualisiert.
In der Sitzung des Senats am 16. Dezember 2025 hat der Senat von Berlin auf Vorschlag der Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, die Zweite Verordnung zur Änderung der Unterbringungsgebührenordnung beschlossen.
Details zur Gebührenordnung
Die überarbeitete Verordnung bezieht sich auf wohnungs- und obdachlose Menschen, die in Unterkünften leben. Personen mit geringem oder keinem Einkommen profitieren von ermäßigten oder gar keinen Gebühren. Die Richtwerte der Einkommenssätze für Menschen mit niedrigem Einkommen wurden angepasst. So kann eine alleinstehende Person, die monatlich zwischen 905 und 1766 Euro netto verdient, einen Antrag auf die ermäßigte Unterbringungsgebühr von 342 Euro stellen.
Ziel der Anpassungen
Mit dieser aktualisierten Gebührenordnung soll eine Anpassung der Gebühren und Regelungen an die derzeitige Entwicklung der Unterbringungskosten sowie an die Lebensrealität der betroffenen Personen erfolgen.
Für Auszubildende und Studierende gibt es ebenfalls wichtige Neuerungen: Künftig können auch solche, die Berufsausbildungsbeihilfen oder Stipendien von Organisationen erhalten, die nicht zu den Begabtenförderungswerken gehören, eine Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen.
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