Die Buchungsplattform Booking.com ist laut dem Berliner Landgericht dazu angehalten, den Betreibern von Unterkünften Schäden zu entschädigen, die aus der Anwendung unzulässiger Bestpreisklauseln resultieren.
Während die Forderung, auch Buchungsprovisionen zu erstatten, vor Gericht keinen Erfolg hatte, betonte das Gericht, dass es in diesem Verfahren nicht möglich war, die genaue Höhe des durch die Klauseln entstandenen Schadens zu ermitteln (Az. 61 O 60/24 Kart).
Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung
Eine Vielzahl von Klägern hatte diese Feststellungsklage initiiert, da Booking.com in der Vergangenheit Bestpreisklauseln implementiert hatte, die es Hotels untersagten, ihre Zimmer auf eigenen Webseiten günstiger anzubieten als über die Plattform. Diese Praxis wurde vom Bundeskartellamt bereits 2015 untersagt und später vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigt.
Das Gericht stellte nun fest, dass die Klage der Unterkunftsbetreiber „zulässig“ ist. Laut der verantwortlichen Zivilkammer haben die klagenden Hotels „einen Anspruch auf Schadensersatz“. Demnach sind die niederländische Plattform und deren deutsche Tochtergesellschaft verpflichtet, 1.099 Betreibern von Unterkünften den Schaden zu ersetzen, der ihnen individuell durch die Nutzung der unzulässigen Bestpreisklauseln seit dem 1. Januar 2013 entstanden ist.
Unklarheiten bezüglich des Schadensbetrags
Die Frage, in welcher Höhe den Betreibern konkret ein Schaden entstanden ist und ob dieser mit den Bestpreisklauseln in Verbindung steht, konnte nach Angaben des Gerichts nicht geklärt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die Parteien die Möglichkeit haben, Berufung einzulegen.
Booking.com wies darauf hin, dass das Urteil des Landgerichts bislang keine Feststellungen über mögliche Schäden getroffen habe, die einer Partei durch die früheren Klauseln entstanden sein könnten. Diese Fragestellung wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt in einem langwierigen Verfahren geklärt.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) äußerte sich positiv zu dem „wegweisenden Urteil“ des Berliner Landgerichts und betonte, dass es der parallelen Sammelklage von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam zusätzlichen Rückenwind verleihe, so IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
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