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Warum der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Feuerwerk vor Silvester untersagt

Verbot von Feuerwerkskörpern in Charlottenburg-Wilmersdorf Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat durch eine Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, die ausschließlich Knallwirkungen erzeugen, vor und…

Warum der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Feuerwerk vor Silvester untersagt

Verbot von Feuerwerkskörpern in Charlottenburg-Wilmersdorf

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf hat durch eine Allgemeinverfügung das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, die ausschließlich Knallwirkungen erzeugen, vor und nach der Silvesternacht untersagt. Im gesamten Bezirksgebiet sind diese Feuerwerkskörper lediglich vom 31. Dezember 2025, 18 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, 7 Uhr, erlaubt. Bei Verstößen gegen dieses Verbot kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Das allgemeine gesetzliche Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 bleibt zudem während des gesamten Zeitraums vom 2. Januar bis 30. Dezember eines jeden Jahres in Kraft.

Im Auftrag

Räsch

Kontakt

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin

Verkehrsanbindungen

  • U-Bahn: U Richard-Wagner-Platz (0.1 km)
  • Bus: U Richard-Wagner-Platz (0.1 km), M45, N7

Weitere Informationen zu diesem Auftritt sind auf der entsprechenden Webseite verfügbar.

Bildquelle: Balpreet Singh auf Pexels

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