Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner, erklärte: „Mit der Benennung des bislang namenlosen Platzes vor dem Abgeordnetenhaus als Margot-Friedländer-Platz setzt Berlin ein kraftvolles Zeichen gegen Antisemitismus, gegen das Vergessen – und für Demokratie und Menschenwürde. Das Lebenswerk der Holocaust-Überlebenden und Berliner Ehrenbürgerin ist für unsere Stadt von herausragender Bedeutung. Mit der Benennung des Margot-Friedländer-Platzes würdigen wir eine der letzten Zeitzeuginnen der nationalsozialistischen Verfolgung. Er wird künftig ein Ort des Erinnerns und Mahnens sein – ein Ort, der die Verpflichtung wachhält, die Lehren aus der Shoah niemals zu vergessen und unsere Demokratie zu verteidigen.“
In der Sitzung des Senats am 16. Dezember 2025 wurde die Entscheidung zur Namensgebung getroffen. Der Senat von Berlin beschloss auf gemeinsame Vorlage des Regierenden Bürgermeisters, Kai Wegner, und der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Ute Bonde, den Platz vor dem Abgeordnetenhaus zu Ehren der Ehrenbürgerin von Berlin, Dr. h. c. Margot Friedländer, zu benennen.
Senatorin Ute Bonde ergänzte: „Die Benennung des Platzes vor dem Berliner Parlament nach Margot Friedländer hätte treffender nicht sein können. Margot Friedländer mahnt uns angesichts der unvergesslichen Schrecken der Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus, unsere Demokratie wehr- und lebhaft zu halten. Zugleich steht Margot Friedländer für Lebensfreude und Optimismus – bis zuletzt. Dieses Zweiklangs können sich fortan nicht nur die Berlinerinnen und Berliner und die vielen Touristen vergewissern, die den Platz besuchen. Auch all jenen, die das Parlament mit Leben füllen, ruft die Benennung des Platzes nach Margot Friedländer diese Verantwortung in Erinnerung.“
Rechtsgrundlage der Benennung ist Paragraph 5 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Verbindung mit Nummer 3 der Ausführungsvorschriften zu Paragraph 5 Berliner Straßengesetz (AV Benennung). Bei Margot Friedländer handelt es sich um eine herausragende Berliner Persönlichkeit. Ferner liegt es im Interesse der Stadt, ihre Verdienste möglichst schnell zu würdigen und ein Zeichen gegen den wachsenden Antisemitismus in Berlin zu setzen. Um diese Anliegen zu unterstützen, wird von der in Nummer 1 Absatz 3 Buchstabe c der AV Benennung ermöglichten Ausnahmeregelung von der Fünf-Jahres-Frist nach Ableben der Namensgeberin Gebrauch gemacht.
Die Umsetzung der Umbenennung wird durch das Bezirksamt Mitte ermöglicht, welches nun von der Senatskanzlei über den Beschluss informiert wird.
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