Italien plant grundlegende Änderungen im Verkehrsrecht
Die italienische Regierung hat den Entschluss gefasst, die bestehenden Verkehrsregelungen umfassend zu überarbeiten. Besonders im Mittelpunkt stehen die Bestimmungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die für Autofahrer künftig zu deutlich höheren Bußgeldern führen könnten. Diese Initiative zur Reform der Straßenverkehrsordnung wurde vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr eingeleitet, welches Anfang August 2026 Arbeitsdokumente an mehr als 100 Verbände und Interessengruppen versandt hat. Die Neufassung der Regelungen soll bis zum Herbst 2026 abgeschlossen sein.
Erhöhte Geldbußen für Geschwindigkeitsübertretungen
Nach Angaben des italienischen Verkehrsministeriums wird bei Geschwindigkeitsverstößen künftig stärker berücksichtigt, wie viel die zulässige Geschwindigkeit überschritten wird. Für Autobahnen gibt es Überlegungen, eine Geldbuße von 10 Euro für jeden Kilometer pro Stunde zu verhängen, den ein Fahrer über dem Tempolimit fährt. Innerorts könnten die Strafen je nach Schwere des Verstoßes zwischen 5 und 10 Euro variieren.
Veranschaulichung der Bußgeldhöhe
Ein Fahrer, der auf einer italienischen Autobahn 17 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 170 Euro rechnen. Allerdings ist zu beachten, dass die Höhe des endgültigen Betrags von weiteren Regelungen abhängen wird. Der Reformvorschlag ist derzeit noch nicht in Stein gemeißelt.
Neue Regelungen für Fahrverbote
Zusätzlich zu den erhöhten Bußgeldern plant Italien eine Anpassung des Punktesystems und der Regelungen für Fahrverbote. Auf Autobahnen wird ein Fahrverbot für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 20 Kilometern pro Stunde angedacht, während innerorts bereits bei mehr als 40 Kilometern pro Stunde ein Fahrverbot drohen könnte. Je nach Schwere des Verstoßes könnten zudem vier, sechs oder acht Punkte auf dem Führerschein hinzukommen. Die Dauer des Fahrverbots wird an die Schwere des Vergehens gekoppelt.
Auswirkungen auf deutsche Autofahrer
Die neuen Regelungen könnten erhebliche Auswirkungen auf deutsche Autofahrer haben. Bisher galt, dass ein Fahrverbot nur im Land, in dem es erlassen wurde, wirksam ist. Mit der EU-Richtlinie 2025/2206 könnte sich dies ändern. Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen, wie erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss, wird der italienische Staat die zuständigen deutschen Behörden über das verhängte Fahrverbot informieren. Diese müssen dann prüfen, ob das Verbot auch in Deutschland vollstreckt wird, ohne dass dabei ein Automatismus besteht.
Einziehung offener Bußgelder
Italien beabsichtigt zudem, offene Bußgelder von ausländischen Fahrern einzutreiben. Nach Angaben des Verkehrsministeriums sollen Forderungen bis zu fünf Jahre nach dem Verstoß geltend gemacht werden können. Zudem ist eine Zwangsvollstreckung geplant, wenn der Fahrer in Italien erneut mit dem Fahrzeug unterwegs ist, mit dem der Verstoß begangen wurde.
Weitere geplante Änderungen im Verkehrsrecht
Abgesehen von den Geldbußen und Fahrverboten sind auch zusätzliche Regelungen in der Planung. Unter bestimmten Voraussetzungen könnte das Überholen auf der rechten Seite auf mehrspurigen Straßen erlaubt werden. Außerdem sollen Motorradfahrer bei Unfällen oder starken Verkehrsbehinderungen in bestimmten Situationen den Pannenstreifen nutzen dürfen.
Regelungen für Zweiräder und Alkoholgrenzen
Die Reform umfasst ebenfalls Vorschriften für Zweiräder. Es wird eine neue Kategorie elektrisch betriebener Fahrräder eingeführt, für die eine Helmpflicht vorgeschrieben ist. Für normale Fahrräder und Pedelecs soll diese Pflicht für Kinder unter 14 Jahren gelten. Hinsichtlich der Alkoholgrenzen am Steuer sind keine grundlegenden Änderungen vorgesehen. Für Fahranfänger und Berufskraftfahrer bleibt die Grenze bei 0,0 Promille, während für andere Autofahrer 0,5 Promille zulässig sind.
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Quellen: t-online, vivereinitalien
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