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Strenge Parkregeln an der Raststätte Würenlos: Falschparker müssen mit hohen Strafen rechnen

An der A1-Raststätte Würenlos gelten neue Parkregeln: Autofahrer, die Busparkplätze belegen, müssen mit Strafen von über 2000 Euro rechnen. Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen und Reisebussen die nötigen Ruhezeiten ermöglichen.

Strenge Parkregeln an der Raststätte Würenlos: Falschparker müssen mit hohen Strafen rechnen
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An der Raststätte Würenlos an der A1 gelten ab sofort neue Vorschriften: Wer die Busparkplätze unrechtmäßig belegt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe von über 2000 Euro rechnen.

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Die Raststätte Würenlos, bekannt als „Fressbalken“ an der A1, sieht sich zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass die Busparkplätze immer häufiger von Autos und Lastwagen blockiert werden. Dies führt dazu, dass Reisebusse keinen Zugang zu den vorgesehenen Stellplätzen haben.

Verbot für unberechtigtes Parken auf Busparkplätzen

Auf Antrag der Eigentümerin Bovida AG hat das Bezirksgericht Baden ein striktes Verbot erlassen. Die markierten Busparkplätze sind ausschließlich für Reisebusse reserviert. Wer dort unberechtigt parkt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2000 Franken (2165 Euro) rechnen. Diese Regelung ist auf einen Zeitraum von 20 Jahren angelegt.

Die H&B Real Estate AG, die für die Bewirtschaftung zuständig ist, berichtet von häufigen Blockaden durch PKW und LKW, insbesondere zu Stoßzeiten und an Feiertagen. Laut Angaben der H&B Real Estate AG belegen Autofahrer und Lastwagen regelmäßig die Busparkplätze.

Frühere Maßnahmen gegen Falschparker waren unzureichend

Aufgrund der Situation mussten Reisebusse auf reguläre PKW-Stellplätze ausweichen, obwohl sie auf spezielle, gut erreichbare Flächen angewiesen sind, um die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten und Passagieren eine sichere Pause zu ermöglichen. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für Lastwagen, für die separate Parkzonen auf dem Gelände vorgesehen sind.

Bisher versuchte das Sicherheits­personal vor Ort, Falschparker direkt anzusprechen und sie zum Verlassen der Parkplätze zu bewegen. Nach Einschätzung der Betreiber war dies jedoch nicht ausreichend, um die Busparkflächen dauerhaft freizuhalten. Mehrere Parzellen, die zum Kanton Aargau gehören, sind von diesem Verbot betroffen.

Wichtigkeit reservierter Busflächen für die Sicherheit

Die Schweizer Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) warnt seit Jahren vor den Gefahren, die von übermüdeten Chauffeuren ausgehen. Die gesetzlichen Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sind daher sehr streng und müssen konsequent beachtet werden.

Ausreichend verfügbare Busparkplätze an stark frequentierten Raststätten sind entscheidend, um Übermüdung am Steuer zu verhindern. Sie ermöglichen strukturierte Pausen sowie ein sicheres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste.

Bildquelle: depositphotos

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