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Ausnahmeregelungen für Gütertransporte in Berlin und Brandenburg verlängert

Berlin und Brandenburg haben die Ausnahmeregelungen für den Straßengütertransport aufgrund niedriger Wasserstände bis zum 30. September 2026 verlängert und erweitert, um zusätzliche Transportkapazitäten zu schaffen. Neu ist die Einbeziehung von Großraum- und Schwertransporten, während das Sonn- u…

Ausnahmeregelungen für Gütertransporte in Berlin und Brandenburg verlängert
Foto: A.Savin / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0) ⭐

„Die verlängerten Ausnahmeregelungen sind ein notwendiger Schritt, um die Auswirkungen der Niedrigwasserlage abzumildern“, erklärte ein Sprecher der zuständigen Behörden.

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Verlängerung der Ausnahmeregelungen für den Straßentransport

Auf die anhaltend niedrigen Wasserstände auf den deutschen Binnenwasserstraßen reagieren die Bundesländer Berlin und Brandenburg mit einer Ausweitung der Ausnahmeregelungen für den Straßengüterverkehr. Die bestehenden Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot, die im Rahmen der Ferienreiseverordnung gelten, wurden bis zum 30. September 2026 verlängert. Neu hinzu kommt, dass nun auch Großraum- und Schwertransporte von dieser Regelung profitieren können.

Umfang der Regelungen

Die Ausnahmen beziehen sich auf geschäftliche oder entgeltliche Transporte von Gütern, die normalerweise auf dem Wasserweg befördert werden und deren Transport durch die Niedrigwasserlage eingeschränkt ist. Auch Leerfahrten sind von den Regelungen umfasst.

Hintergrund der Maßnahmen

Die anhaltend niedrigen Wasserstände auf den deutschen Wasserstraßen haben erhebliche Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt. Güter, die aufgrund der eingeschränkten Schiffbarkeit nicht oder nur eingeschränkt transportiert werden können, müssen zunehmend auf Lkw und Züge umgeladen werden. Mit den erweiterten Ausnahmeregelungen wollen die beiden Bundesländer zusätzliche Transportkapazitäten schaffen und die Lieferketten für die Wirtschaft sowie die Versorgung der Bevölkerung sichern.

Details zu den Regelungen

  • Gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern.
  • Großraum- und Schwertransporte sind nun ausdrücklich einbezogen.
  • Für diese Transporte entfällt teilweise das Erfordernis der Unteilbarkeit der Ladung.

Die Ausnahmen sind strikt auf Transporte beschränkt, die zur Bewältigung der Niedrigwasserfolgen erforderlich sind. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bleibt weiterhin in Kraft. Berlin und Brandenburg stehen in engem Austausch mit dem Bund und anderen Bundesländern, um die Entwicklung der Niedrigwasserlage zu beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen.


Quellen: berlin.de, Die Zeit, Reuters

Bildquelle: Foto: A.Savin / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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