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20.000 Euro Fördermittel für Projekte am Güterbahnhof Köpenick

Gebietsfonds der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick Pressemitteilung vom 22.12.2025 Der Gebietsfonds der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme am ehemaligen Güterbahnhof Köpenick unterstützt gemeinwohlorientierte sowie nachbarschaftliche Projekte im…

20.000 Euro Fördermittel für Projekte am Güterbahnhof Köpenick

Gebietsfonds der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ehemaliger Güterbahnhof Köpenick

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Pressemitteilung vom 22.12.2025

Der Gebietsfonds der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme am ehemaligen Güterbahnhof Köpenick unterstützt gemeinwohlorientierte sowie nachbarschaftliche Projekte im definierten Entwicklungsbereich und seiner unmittelbaren Umgebung. Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Pro Projekt können bis zu 5.000 Euro als Fördersumme beantragt werden. Berechtigt zur Antragstellung sind Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, Vereine sowie lokale Akteure, die beabsichtigen, ein Projekt im festgelegten Fördergebiet umzusetzen.

So beantragen Sie eine Förderung

Interessierte Personen mit Projektideen können folgende Schritte zur Beantragung der Förderung beachten:

  • Übermitteln Sie Ihre Projektidee bis spätestens 28. Februar 2026, um für eine Förderung im Jahr 2026 in Betracht gezogen zu werden.
  • Konkretisieren Sie Ihre Projektidee und füllen Sie den Projektantrag in Abstimmung mit der Fördermittelgeberin, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, aus.
  • Präsentieren Sie Ihre Projektidee am 15. April 2026 dem Gebietsbeirat. Aus den präsentierten Vorschlägen werden Projekte ausgewählt, die gemäß den Förderzielen und den verfügbaren Mitteln zur Förderung empfohlen werden.
  • Wenn Ihr Projekt vorgeschlagen wurde, reichen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular ein.
  • Nach einer umfassenden Prüfung des Antrags und der Bewilligung durch die Fördermittelgeberin kann die Umsetzung des Projekts beginnen.

Die Bewilligung und Mittelvergabe erfolgt im Rahmen des Zuwendungsrechts gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung von Berlin. Für die Auswahl und Bewertung der Projektanträge wurden folgende strategische Ziele für den Gebietsfonds festgelegt:

  • Aktivierung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
  • Identifikation und Vernetzung
  • Impulsgebung und Nachhaltigkeit

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Projektidee für die Vorstellung und die formale Antragstellung. Bei Fragen oder zur Einreichung Ihrer Projektidee wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Kontaktperson der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen:

Kontakt:
Juliane Orgis
030 90173-4221
gueterbahnhof.koepenick@senstadt.berlin.de

Weitere Informationen zu Beratungsangeboten, Förderbedingungen für den Gebietsfonds sowie die benötigten Formulare finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/neue-stadtquartiere/ehemaliger-gueterbahnhof-koepenick/gebietsfonds/

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Bildquelle: Florian Wehde auf Unsplash

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