30.000 Euro Unterstützung für Berliner Künstler im 2. Halbjahr 2026
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat bekannt gegeben, dass Berliner Künstlerinnen, Künstler sowie Freie Gruppen bis zum 17. Februar 2026 eine Bewerbung für die Wiederaufnahmeförderung einreichen können. Die Vergabe der Fördermittel ist von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Auch Institutionen, die insbesondere mit der Freien Szene Berlins zusammenarbeiten, können Anträge stellen.
Förderung für verschiedene Kunstsparten
Die Wiederaufnahmeförderung steht für alle Kunstbereiche zur Verfügung. Gefördert werden konkrete Wiederaufnahmeprozesse, einschließlich Proben und Aufführungen von sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekten. Ziel dieser Maßnahme ist es, erfolgreiche Produktionen der Freien Berliner Szene einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten sowie der Künstlerinnen und Künstler nachhaltig zu unterstützen. Anträge können für Wiederaufnahmen gestellt werden, die im 2. Halbjahr 2026 realisiert werden sollen, mit dem frühesten Wiederaufnahmestart im Juli 2026.
Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.
Bewerbung und Vergabeverfahren
Der Bewerbungsschluss ist der 17. Februar 2026 um 15.00 Uhr. Die Mittelvergabe erfolgt auf Basis der Empfehlungen einer Jury. Weiterführende Informationen zur Ausschreibung sowie der Zugang zum Online-Formular können auf der offiziellen Webseite eingesehen werden.
Für Rückfragen steht die Ansprechpartnerin des Förderprogramms, Ulrike Straube, zur Verfügung. Kontaktinformationen sind über die Pressestelle zugänglich.
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