„Mein Dank geht an das Parlament für einen konstruktiven Aushandlungsprozess und den nun vorliegenden Beschluss zum Doppelhaushalt 2026/2027“, erklärte die Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sarah Wedl-Wilson. Damit können dringende Aufgaben angegangen und die Kultur in Berlin für alle gesichert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, was in Zeiten zunehmender Spaltung eine zentrale Aufgabe darstellt.
Im Vergleich zu anderen Metropolen bietet Berlin mit einem der größten Kulturhaushalte trotz eines hohen Konsolidierungsdrucks die Möglichkeit, verantwortungsvoll mit seiner kulturellen Strahlkraft umzugehen.
Wesentliche Aspekte des Haushalts
Im Detail stehen für den Bereich Kultur und Gesellschaftlicher Zusammenhalt im Sachhaushalt (ohne Personalausgaben) insgesamt 957,3 Millionen Euro (EPl. 08) sowie rund 7,7 Millionen Euro (Kapitel 2708) für 2026 und etwa 974,5 Millionen Euro (EPl. 08) sowie ebenfalls rund 7,7 Millionen Euro (Kapitel 2708) für 2027 zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 betrugen die Mittel 1,026 Milliarden Euro im EPl. 08 und rund 3 Millionen Euro im Kapitel 2708.
Die vor uns liegenden zwei Haushaltsjahre werden eine Herausforderung darstellen. Der Transformationsfonds, der mit 17 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet ist, spielt eine entscheidende Rolle, um wichtige Schritte zur zukunftsweisenden Entwicklung der Kunst- und Kulturlandschaft einzuleiten. Die Unterstützung der Freien Szene als Keimzelle der Kreativität bleibt gesichert, wobei keine Schließungen institutioneller Einrichtungen vorgesehen sind.
Förderung der Freien Szene und der Arbeitsbedingungen
Eine wichtige Grundlage für die Schaffung guter Arbeitsbedingungen für Kreative und Kulturschaffende in der Stadt ist die Verabschiedung von Mindesthonoraren sowie die Umsetzung von Tarifvereinbarungen.
- Für die institutionell geförderten Bühnen und Orchester stehen 2026 rund 443 Millionen Euro und 2027 etwa 456 Millionen Euro zur Verfügung.
- Die Freie Szene wird im Doppelhaushalt in etwa auf dem Niveau des letzten Haushalts berücksichtigt.
- Die von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) vorgesehenen erhöhten Kofinanzierungsmittel für 2027 sichern die Fortführung der Förderungen für Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten.
Der Rückhalt der Kulturszene aus dem Haushaltsgesetzgeber zeigt sich zudem in der Unterstützung spezieller Projekte, die sich unter anderem mit der Aufarbeitung des Kolonialismus und der kulturellen Bildung befassen. Für die Umsetzung des Projekts „Fairstage“, das auf bessere Arbeitsbedingungen an Sprechtheatern abzielt, wird ebenfalls weiterhin gefördert.
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