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Aktuell: Was indische Lieferkuriere in Berlin erleiden müssen

Wie lange können die Arbeiter in der Lieferbranche diese Bedingungen noch ertragen? Dheeraj Tyagi entschloss sich, die unhaltbaren Umstände nicht mehr hinzunehmen: Löhne von gleichzeitig…

Aktuell: Was indische Lieferkuriere in Berlin erleiden müssen

Wie lange können die Arbeiter in der Lieferbranche diese Bedingungen noch ertragen? Dheeraj Tyagi entschloss sich, die unhaltbaren Umstände nicht mehr hinzunehmen: Löhne von gleichzeitig 7 Euro pro Stunde, willkürliche Lohnabzüge und die Nichteinhaltung von Arbeitsverträgen prägen den Alltag von Tyagi und anderen Fahrern, die für Subunternehmen von Uber Eats in Berlin tätig sind. Gemeinsam mit weiteren meist indischen Kollegen organisierte Tyagi im Januar dieses Jahres einen Streik.

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Erster Streik bei Uber Eats in Deutschland

Dieser Streik stellte das erste Mal dar, dass Uber Eats in Deutschland von einem Arbeitskampf betroffen war. Ohne die Unterstützung von Gewerkschaften wurde dieser in einer WhatsApp-Gruppe mit 700 Fahrern koordiniert. Über zwei Tage wurden keine Bestellungen ausgeliefert. Die Reaktion der Vorgesetzten war geprägt von Drohungen. In einer Sprachnachricht äußerte ein Subunternehmer, er werde den Anführern des Streiks „zeigen, was Mafia ist“. Zu den Drohungen kam es dann auch zu einem gewalttätigen Übergriff, bei dem einer der Streikführer schwer verletzt wurde. Tyagi wurde fristlos entlassen, indem ihm der Zugang zur App gesperrt wurde.

Reaktion von Uber Eats und politische Initiativen

Auf Nachfrage betonte Uber Eats, dass die „beschriebenen Praktiken“ „ganz klar inakzeptabel“ seien und dass die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Subunternehmen mittlerweile beendet wurde.

Diese Vorkommnisse sind nur einige der zahlreichen Arbeitsrechtsverletzungen, die in der Essenslieferbranche bei Subunternehmen festgestellt wurden, wie eine Recherche von in den letzten Monaten aufzeigte. Vor kurzem kündigte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in einem Interview an, dass sie die Einführung eines Subunternehmerverbots für Essenslieferdienste in Betracht ziehen möchte. Dies sei, so die Ministerin, „die einzige Chance, um mehr Transparenz zu schaffen und den Beschäftigten Sicherheit zu bieten. Wenn ich Menschen direkt anstelle, dann habe ich auch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, alle relevanten nationalen Gesetze einzuhalten.“

Überlegungen zur Direktanstellung von Kuriere

Im Fokus steht die Untersuchung, wie ein Direktanstellungsgebot für Kuriere bei Unternehmen wie Uber Eats, Wolt und anderen umgesetzt werden könnte. Laut Arbeitsministerium bestehen hohe verfassungs- und europarechtliche Hürden, da die Verwendung von Leiharbeit oder Subunternehmen im Grunde legitim ist. „Ein Direktanstellungsgebot sollte deshalb regelmäßig nur das letzte Mittel sein, um Missstände in einer Branche zu bekämpfen“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

Das Vorhaben erhielt auch Unterstützung von der Arbeitsministerkonferenz der Länder, wo die Berliner Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) einen entsprechenden Antrag einbrachte, der mehrheitlich angenommen wurde.

Auswirkungen auf die Branche

Ein Verbot für Subunternehmer könnte erhebliche Veränderungen in der Branche nach sich ziehen, da die großen Lieferplattformen zuletzt zunehmend auf Outsourcing setzten. Unternehmen wie Wolt und Lieferando beschäftigen nur noch vereinzelt direkt angestellte Fahrer, während Uber Eats seit dem Markteintritt keinen einzigen eigenen Fahrer beschäftigt.

Die Subunternehmerbranche ist durch intransparente Strukturen gekennzeichnet: Viele Firmen sind nur kurzfristig aktiv und verschwinden rasch wieder. In mehreren Fällen wurden die realen Bedingungen verschleiert, was auch die Lieferfahrerin Shiwani Sharma betrifft.

Die junge Frau wusste über mehrere Monate hinweg nicht genau, bei welchem Unternehmen sie beschäftigt war, da ihr kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorlag. Ihre Lieferaufträge erhielt sie über eine unternehmenseigene App von Wolt, zu der sie den Zugang von einem Vermittler in einem Handyladen erhalten hatte. Trotz ihrer Arbeit für drei Monate erhielt sie kein Gehalt.

Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht

Schließlich entschloss sich Sharma, rechtliche Schritte gegen Wolt einzuleiten, um ihren ausstehenden Lohn einzufordern. Das Berliner Arbeitsgericht entschied im Juni jedoch gegen sie, da sie nicht nachweisen konnte, dass sie direkt bei Wolt angestellt war. Wolt argumentierte im Prozess, dass sie bei dem Subunternehmen IMOQX GmbH beschäftigt gewesen sei.

Diese Firma existiert laut Handelsregister bis heute, obwohl an ihrer angegebene Adresse ein verlassenes Gebäude steht. Der Geschäftsführer dieser Gesellschaft, Jarosław T. ist laut Recherchen von unter prekären Lebensumständen in Polen zu finden und kann die ihm zugeschriebenen Verantwortlichkeiten nicht bestätigen.

Im Zuge dieses komplexen Systems wird deutlich, wie subunternehmerische Strukturen genutzt werden, um Verantwortlichkeiten zu verschleiern. Martin Bechert, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, bezeichnet diese Praxis als eine „Hülle, um deutsches Arbeitsrecht und andere Rechte zu umgehen“. Wolt hingegen betont, dass Verträge wie die mit der IMOQX GmbH zur klaren Regelung von Verantwortlichkeiten dienen würden.

Ein Subunternehmerverbot könnte die Situation verbessern und die Kontrollmöglichkeiten durch den Zoll vereinfachen, was angesichts früherer Erfahrungen in der Fleischindustrie von Bedeutung ist. Dort wurden während der Pandemie bereits Subunternehmen verboten, was zu besseren Arbeitsbedingungen führte.

Sendung: Abendschau, 02.12.2025, 19.30 Uhr

Bildquelle: Foto: A.Savin / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

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