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Alkoholkonsum an zwei Berliner Bahnhöfen ab Mai untersagt

Ab dem 1. Mai 2026 gilt an den Berliner Bahnhöfen Zoo und Ostbahnhof ein unbefristetes Alkoholverbot. Bei Verstößen drohen Hausverweise, Hausverbote oder Strafanzeigen, um Sauberkeit und Sicherheit zu verbessern.

Alkoholkonsum an zwei Berliner Bahnhöfen ab Mai untersagt
KI-generiert

Ab dem 1. Mai gilt Alkoholverbot an zwei Bahnhöfen in Berlin

Ab dem 1. Mai 2026 wird an den Bahnhöfen Zoo und Ostbahnhof in Berlin ein unbefristetes Alkoholverbot in Kraft treten. Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, müssen mit einem Hausverweis, einem Hausverbot oder im Wiederholungsfall mit einer Strafanzeige rechnen, wie aus internen Informationen der Bahn hervorgeht.

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Das Verbot umfasst sowohl den Konsum von Alkohol als auch das Mitführen von alkoholischen Getränken in geöffneten Behältern. Die Bahn verfolgt mit dieser Maßnahme das Ziel, die Sauberkeit und das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu erhöhen.

Diese Regelung ist Teil eines speziellen Programms, das darauf abzielt, die Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen sowie in Zügen zu verbessern. Ob ähnliche Maßnahmen auch an weiteren Bahnhöfen in Berlin umgesetzt werden, ist derzeit noch unklar.


Quellen: t-online, Bahnblogstelle, Berlin, Tag24, Deutschebahn

Bildquelle: ai-generated-gemini

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