Bericht über Grundstücksankäufe im zweiten Halbjahr 2025
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Pressemitteilung vom 10. Februar 2026
Aus der Sitzung des Senats am 10. Februar 2026:
Im zweiten Halbjahr 2025 hat das Land Berlin mehrere Grundstücke erworben. Dies geht aus dem Bericht zur Verwendung der Mittel für den Ankauf von Liegenschaften hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen hat.
Der Bericht zur Verwendung der Mittel für den Ankauf von Liegenschaften umfasst den Ankaufsfonds, die Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH) sowie die strategischen Ankäufe zur Bodenbevorratung. Eine Pressemeldung über den Bericht des ersten Halbjahres 2025 ist ebenfalls verfügbar. Aus Gründen der Vertraulichkeit können jedoch keine spezifischen Informationen zu einzelnen Grundstückstransaktionen bereitgestellt werden.
Ankaufsfonds
Im zweiten Halbjahr 2025 hat das Land Berlin zwei Grundstücke erworben. Die Finanzierung erfolgte über den Ankaufsfonds. Bei den beiden erworbenen Flächen handelt es sich um eine Teilfläche einer Kleingartenanlage in Köpenick sowie um ein Grundstück in Pankow, das sich im Landschaftsschutzgebiet Mauerstreifen-Schönholzer Heide befindet. Für das Pankower Grundstück wurde ein Vorkaufsrecht ausgeübt. Weitere Ankäufe, insbesondere von Grünflächen, sind geplant, und entsprechende Verhandlungen sind bereits im Gange. Senat setzt Wohncontainerprogramm für Geflüchtete aus – andere Bauprojekte werden fortgeführt
Berliner Bodenfonds GmbH (BBF GmbH)
Im Berichtszeitraum hat die BBF GmbH zwei Grundstücke erworben. Es ist zu beachten, dass der hohe Bedarf der Fachverwaltungen die verfügbaren Haushaltsmittel übersteigt. Daher wird die für Ankaufsgeschäfte geltende Priorisierung auch für das Jahr 2026 fortgeführt. Steuerliche Herausforderungen: Unzureichende Kontrolle bei Immobiliengeschäften mit Ausländern in Berlin
Strategische Ankäufe zur Bodenbevorratung
Im Berichtszeitraum wurden keine strategischen Ankäufe zur Bodenbevorratung getätigt. Mögliche Grundstücksankäufe werden jedoch weiterhin geprüft. Wie geht es weiter mit dem Stadtentwicklungsplan Klima 2.0?
Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus von Berlin (AGH) zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das AGH hatte den Berliner Senat mit einem Beschluss vom 14. Dezember 2023 beauftragt, halbjährlich am 30. Juni und am 31. Dezember über die Verwendung der Mittel für den Ankauf von Grund und Boden, zur strategischen Bodenbevorratung sowie zur Geschäftstätigkeit der Berliner Bodenfonds GmbH zu berichten.
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Bildquelle: Newsflash24