Berlin fördert den Schutz älterer Menschen am Welttag gegen Misshandlung
Am heutigen Welttag gegen die Misshandlung älterer Menschen hebt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) die Relevanz des Schutzes und der Selbstbestimmung älterer Bürger hervor. In Berlin werden ältere Menschen durch spezifische Strukturen und gesetzliche Rahmenbedingungen unterstützt, um ihre Rechte zu wahren.
Ein zentrales Element dieser Initiative ist das Altenhilfestrukturgesetz, das im Mai 2026 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wurde. Dieses Gesetz konkretisiert die Altenhilfe in Berlin und stellt sicher, dass Gewaltprävention durch verlässliche und strukturierte Ansätze effektiv umgesetzt werden kann. Der Zugang zu Informationen spielt eine entscheidende Rolle, damit Seniorinnen und Senioren über ihre Rechte informiert sind, Missstände frühzeitig erkennen und wissen, wo sie Unterstützung erhalten können.
Niedrigschwellige Angebote zur Stärkung älterer Menschen
Berlin setzt auf eine Vielzahl von niedrigschwelligen präventiven Angeboten, darunter die von der SenWGP in allen zwölf Bezirken geförderten Hausbesuche. Diese Maßnahmen sollen älteren Menschen helfen, ihr Leben eigenständig zu gestalten, sei es durch Beratungsangebote, Teilhabe oder den Austausch in Selbsthilfegruppen. Dies gilt insbesondere für Menschen in pflegerischen Situationen, unabhängig davon, ob sie pflegebedürftig sind oder selbst pflegen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Prävention ist die Fachberatungsstelle Pflege in Not, die vom Land gefördert wird. Diese Stelle bietet pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen kostenlose, niedrigschwellige und auf Wunsch auch anonyme Beratung an. Auch beruflich Pflegende können sich mit ihren Anliegen an die Fachberatungsstelle wenden. Einrichtungen haben die Möglichkeit, Schulungen für verschiedene Mitarbeitergruppen zu erhalten, und die Begleitung von Vermittlungsgesprächen oder Fallkonferenzen wird ebenfalls angeboten.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Beratungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige zielen darauf ab, die Gesundheit und das Wohlbefinden der informell Pflegenden zu fördern. Dies trägt zu einer sicheren und respektvollen Pflege bei. Der Schutz vor Gewalt ist zudem seit 2021 im Gesetzeszweck des Berliner Wohnteilhabegesetzes verankert, das spezifische Pflichten für Leistungsanbieter und Leitungskräfte von Einrichtungen definiert.
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, betont: „Gewalt gegen ältere Menschen ist auch in Berlin ein Thema. Sie äußert sich häufig in Form von Vernachlässigung sowie psychischer oder physischer Misshandlung, insbesondere in Pflegeeinrichtungen. Berlin setzt auf Prävention, Selbstbestimmung und klare rechtliche Grundlagen, um älteren Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. Die Stärkung der Rechte älterer Menschen und die Prävention von Gewalt sind Aufgaben, die wir gemeinsam angehen müssen. Daher hat sich Berlin in den letzten Jahren auf Bundesebene intensiv für den Gewaltschutz in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten eingesetzt. Wir sorgen dafür, dass alle Menschen in Berlin sicher und gesund leben können.“
Quellen: berlin.de, Süddeutsche Zeitung
Bildquelle: Hedieh Rouhi auf Pexels