„Der Anschlag auf den Berliner CSD hat uns auf schreckliche Weise vor Augen geführt, wie ernst die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus weiterhin ist“, erklärte Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz. Diese Worte fassen die Dringlichkeit zusammen, mit der der Senat am 1. September 2026 eine Bundesratsinitiative zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes gegen terroristische Gefahren und zur Weiterentwicklung des Jugendstrafrechts beschlossen hat.
Initiative zur Reform des Strafrechts
Die Initiative, die von Dr. Badenberg vorgestellt wurde, identifiziert drei wesentliche Bereiche, in denen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht:
- Bündelung der Staatsschutzkompetenzen: Derzeit sind Jugendgerichte für Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig, was auch für viele Staatsschutzdelikte gilt. Zukünftig sollen jedoch die Staatsschutzkammern der Landgerichte allein für diese Straftaten verantwortlich sein. Diese Kammern haben umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung von terroristischen und anderen Staatsschutzverfahren.
- Schließung der Strafbarkeitslücke: Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Juni 2026 hat gezeigt, dass der Paragraf 86 des Strafgesetzbuches (StGB), der das Verbreiten von Propagandamitteln terroristischer Organisationen unter Strafe stellt, nicht auf den „Islamistischen Staat“ anwendbar ist. Dies führt dazu, dass die Verbreitung solcher Propaganda lediglich nach dem Vereinsgesetz geahndet werden kann, was deutlich mildere Strafen nach sich zieht. Daher soll der Anwendungsbereich des Paragrafen 86 StGB erweitert werden.
- Anwendung des Erwachsenenstrafrechts bei Heranwachsenden: Obwohl Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren grundsätzlich als Erwachsene gelten, wird in etwa 90 Prozent der Fälle schwerster Kriminalität das Jugendstrafrecht angewendet. Dies wird als nicht angemessen erachtet. Zukünftig soll das Erwachsenenstrafrecht für Volljährige zur Regel werden, es sei denn, es liegen erhebliche Verzögerungen in der geistigen und sittlichen Entwicklung des Täters vor.
Einordnung der Initiative
Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, den Rechtsstaat in seiner Reaktionsfähigkeit auf die Herausforderungen des Terrorismus zu stärken. Dr. Badenberg betont die Notwendigkeit eines Strafrechts, das klare Regeln für die strafrechtliche Verantwortung von Volljährigen festlegt und gleichzeitig die Zuständigkeiten dort bündelt, wo besondere Expertise erforderlich ist. „Ein wehrhafter Rechtsstaat braucht ein Strafrecht, das den Bedrohungen unserer Zeit gewachsen ist“, so die Senatorin abschließend.
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Quellen: berlin.de, Die Zeit, Tagesspiegel
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