Wer hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn eine beruflich bedingte Virusinfektion ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) zur Folge hat? Diese Frage beantwortete das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem aktuellen Urteil.
Geklagt hatte eine Erzieherin, die an einer Grundschule im Berliner Umland beschäftigt war. Laut Gericht hat sie sich im Jahr 2012 während ihrer Arbeit bei Schülern mit Ringelröteln angesteckt. In der Folge erkrankte sie an CFS und litt erheblich unter körperlicher sowie geistiger Erschöpfung. Die zuständige Berufsgenossenschaft wies jedoch die Verantwortung zurück und erkannte die Symptome nicht als Folge der Ringelröteln an.
Rechtliche Auseinandersetzung
Die Erzieherin suchte daraufhin rechtlichen Beistand und gewann ihren Fall vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder). Die Berufsgenossenschaft zog jedoch vor das Landessozialgericht, wo Teile des ursprünglichen Urteils bestätigt wurden. Das Gericht stellte klar, dass das CFS in der Tat eine Folge der Virusinfektion darstellt und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Zahlung einer Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent.
Es ist anzumerken, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Folgen für ähnliche Fälle
Das Chronische Fatigue-Syndrom (CFS) ist eine weit verbreitete und ernsthafte Multisystemerkrankung, die häufig nach Infektionen auftritt. Zu den Hauptsymptomen gehören extreme Erschöpfung sowie Schwierigkeiten mit Konzentration und Schlaf. Ole Beyler, der Pressesprecher des Landessozialgerichts, erklärte, dass das Urteil lediglich für den spezifischen Fall gilt und andere Senate möglicherweise anders entscheiden könnten.
Trotz dieser Einschränkung hat die Entscheidung des Gerichts eine Präzedenzwirkung. Dies könnte rechtliche Implikationen für die Anerkennung von Covid-19-Erkrankungen als Berufskrankheit haben.
Bildquelle: Adriana Gonzaga auf Pexels