In Berlin und Brandenburg profitieren alle Auszubildenden in den Elektro- und informationstechnischen Handwerken von einem neuen Tarifvertrag sowie den damit verbundenen Verbesserungen. Dieser Tarifvertrag gilt unabhängig davon, ob der Betrieb tarifgebunden ist oder ob die Auszubildenden Gewerkschaftsmitglieder sind. Dies geschieht durch eine Allgemeinverbindlicherklärung.
Die Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe, hat den Tarifvertrag für die genannten Berufe, der am 21. Februar 2025 geschlossen wurde, rückwirkend ab dem 1. September 2025 für allgemeinverbindlich erklärt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Dezember 2025 wird die Entscheidung rechtswirksam.
Senatorin Kiziltepe erklärte: „Diese Erklärung ist wichtig, damit alle Auszubildenden dieser Branchen in Berlin und Brandenburg von den Verbesserungen profitieren. Nur mit guten Arbeits- und Ausbildungsbedingungen können wir Auszubildende als künftige Fachkräfte gewinnen.“ Ab dem 1. September 2025 gelten Ausbildungsvergütungen zwischen 936 Euro im ersten Lehrjahr und 1.248 Euro im vierten Lehrjahr. Der Tarifvertrag umfasst zudem Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaub und Sonderzahlungen.
Diese Entscheidung folgt dem Vorschlag des Tarifausschusses des Landes Berlin, der am 30. September 2025 die Allgemeinverbindlicherklärung empfohlen hat. Diese Regelung bewirkt, dass der Tarifvertrag nun nicht mehr nur für die Ausbildungsverhältnisse zwischen IG Metall-Mitgliedern und Arbeitgebern des Landesinnungsverbands der Elektro- und informationstechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg gilt. Vielmehr sind nun für alle Ausbildungsverhältnisse der Branche allgemein verbindliche Mindestausbildungsvergütungen festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen.
Der Tarifvertrag kann im Gemeinsamen Tarifregister Berlin und Brandenburg bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin, nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung eingesehen werden. Während der Dienstzeiten stehen die Mitarbeiter des Gemeinsamen Tarifregisters unter der Telefonnummer 030/9028-1457 für telefonische Auskünfte zur Verfügung.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028-0
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