Am 9. Juni 2026 hat der Senat von Berlin in einer Sitzung unter der Leitung von Ute Bonde, der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, den Projektauftrag für die Umsetzungsplanung gemäß dem Klimaanpassungsgesetz Berlin (KAnGBln) beschlossen. Zudem wurde die Einrichtung eines ressortübergreifenden Aufbaustabes beschlossen.
Mit dem Klimaanpassungsgesetz hat Berlin einen verbindlichen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Bevölkerung, die Wirtschaft, die städtische Infrastruktur und die Natur besser vor den zunehmenden Auswirkungen von Hitze, Starkregen und anderen klimabedingten Herausforderungen zu schützen.
Seit der Übernahme der Federführung durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Januar 2026 sind vorbereitende Arbeiten zur Erstellung des Projektauftrags im Gange. Diese umfassen Workshops und Beteiligungsformate mit Bezirken, Infrastrukturunternehmen sowie der Zivilgesellschaft, GIS-Analysen, Fachinterviews und eine Online-Befragung, an der über 2000 Personen teilgenommen haben. Im März wurde zudem die Berliner Klimarisikoanalyse veröffentlicht, die als zentrale fachliche Grundlage für die weiteren Planungsschritte dient.
Ute Bonde betonte, dass der Klimawandel keine Bezirksgrenzen kennt und eine umfassende Antwort erforderlich ist. Die Umsetzungsplanung soll sicherstellen, dass Klimaanpassung in Berlin nicht nur auf dem Papier bleibt, sondern auch in der praktischen Umsetzung in den Straßenräumen, der Infrastruktur und den Stadtteilen ankommt. Die breite Beteiligung von Bezirken, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zeigt, dass dieses Vorhaben von einer starken gesellschaftlichen Basis getragen wird.
Die Umsetzungsplanung fokussiert sich auf fünf zentrale Themen: integrierte Infrastrukturplanung, die Prüfung eines digitalen Zwillings des Berliner Straßenraums, die Klärung struktureller Zielkonflikte zwischen Infrastruktur, Stadtgrün und Regenwasserbewirtschaftung, Pilotprojekte zur klimaresilienten Entwicklung des Straßenraums sowie die Entwicklung infrastrukturgerechter Finanzierungsmodelle. Zudem wird eine strukturierte Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Bezirken und Zivilgesellschaft angestrebt.
Der Projektauftrag wird derzeit finalisiert und soll bis Ende Juni 2026 in die Ressortabstimmung gegeben werden. Ein Steuerungskreis bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wird den Gesamtprozess leiten und die betroffenen Senatsverwaltungen, Bezirke sowie nachgeordnete Behörden einbeziehen. Ziel ist der Aufbau einer abgestimmten, tragfähigen Umsetzungsstruktur für ganz Berlin sowie die Erarbeitung belastbarer Entscheidungsgrundlagen zu Governance, Zuständigkeiten, Personal- und Finanzbedarfen sowie einem landesweiten Klimaanpassungsmonitoring.
Quellen: berlin.de
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