Senat verabschiedet aktualisierte entwicklungspolitische Leitlinien für Berlin
In der Sitzung des Senats am 5. Mai 2026 hat der Senat auf Initiative der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey, die überarbeiteten entwicklungspolitischen Leitlinien für das Land Berlin beschlossen. Diese Leitlinien bekräftigen Berlins Engagement für globale Verantwortung und setzen sich für nachhaltige Entwicklung, soziale Gerechtigkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte ein.
Franziska Giffey, Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, betonte: „Globale Gerechtigkeit ist keine abstrakte, ferne Pflicht, sondern beginnt mitten in unserer Stadt: Als weltoffenes Berlin tragen wir Verantwortung – wirtschaftlich, sozial und ökologisch. Mit unserer entwicklungspolitischen Arbeit wollen wir alle Berlinerinnen und Berliner, die sich für eine gerechtere Welt einsetzen, in ihrem Engagement stärken. Ein gutes Leben für alle ist nur möglich, wenn wir unsere eigene Rolle im globalen Ungleichgewicht ehrlich reflektieren und hier vor Ort konsequent handeln.“
Fünf zentrale Handlungsfelder
Die aktualisierten Leitlinien orientieren sich an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und definieren fünf wesentliche Handlungsfelder, die für die Entwicklung Berlins in den kommenden Jahrzehnten von zentraler Bedeutung sind:
- Bildung, Forschung und Entwicklung: Lernen und Denken in globalen Zusammenhängen
- Wirtschaft und Entwicklung: fair und verantwortungsvoll handeln
- Migration, Vielfalt, Antirassismus und Entwicklung: eine offene, tolerante und internationale Metropole
- Stadt, Umwelt und Entwicklung: Resilienz, Klimaanpassung und urbane Transformation
- Frieden, Menschenrechte und Entwicklung: soziale Verantwortung sichtbar machen
Diese Leitlinien bieten einen Rahmen für die entwicklungspolitische Ausrichtung des Landes Berlin und fördern die Kohärenz im Verwaltungshandeln sowie die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Akteuren. Sie entfalten ihre Wirkung insbesondere in Bereichen wie Förderpolitik, Bildungs- und Informationsarbeit, öffentlicher Beschaffung sowie internationalen Kooperationen.
Kernaspekte der Leitlinien
Die überarbeiteten Leitlinien greifen unter anderem folgende Aspekte auf:
- Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien, insbesondere im Kontext fairer Beschaffung und globaler Lieferketten
- Förderung von Projekten und Strukturen der entwicklungspolitischen Informations-, Bildungs- und Netzwerkarbeit
- Stärkung von Bildung für nachhaltige Entwicklung und globalem Lernen in verschiedenen Bildungsbereichen
- Unterstützung des Austauschs und der Zusammenarbeit mit Partnern im In- und Ausland, beispielsweise im Rahmen von Städte- und institutionellen Kooperationen
Ein zentrales Anliegen der Leitlinien ist die Inlandsarbeit, die das entwicklungspolitische Engagement der Bundesrepublik sinnvoll ergänzt. Dabei wird betont, dass globale Themen wie gerechte Wirtschaftsstrukturen, Klimagerechtigkeit sowie der Abbau von Rassismus und Diskriminierung auch in Berlin Beachtung finden und aktiv angegangen werden müssen. Die Leitlinien richten sich an die Berliner Verwaltung und ihre Partner und heben die Bedeutung eines gemeinsamen Beitrags verschiedener gesellschaftlicher Akteure zur Verwirklichung entwicklungspolitischer Ziele hervor.
Die Leitlinien repräsentieren das entwicklungspolitische Selbstverständnis des Landes Berlin und bilden die Grundlage für vielfältige entwicklungspolitische Aktivitäten und Entscheidungen. Diese werden von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe koordiniert und durch zahlreiche Nichtregierungsorganisationen, Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen umgesetzt, ergänzt und in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung kontinuierlich weiterentwickelt.
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Quellen: berlin.de
Bildquelle: Abghs via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)