Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Kulturbündnisses, das gegen die anvisierte Silvesterfeier des Landes am Brandenburger Tor gerichtet war, abgelehnt. Das Bündnis hatte versucht, mittels einer einstweiligen Anordnung zu verhindern, dass die zuständige Senatsverwaltung eine Sondernutzungserlaubnis für die Feier erteilt.
Für die geplante Veranstaltung erwartet das Land Berlin ungefähr 20.000 Gäste, die von DJs unterhalten werden, während ein Feuerwerk die Feierlichkeiten abrunden soll. Organisiert wird die Veranstaltung von der landeseigenen Kulturprojekte Berlin GmbH. Zuvor hatte ein Bündnis aus Kulturschaffenden eigene Pläne für eine großangelegte Veranstaltung mit bis zu 100.000 Besuchern am selben Ort angemeldet.
Gericht sieht Sicherheitsrisiken
Das Gericht wies auf die bestehenden Sicherheitsrisiken am Brandenburger Tor hin und hielt eine öffentliche Versammlung an diesem Ort für nicht vertretbar. Eine mögliche Verlagerung der Versammlung des Kulturbündnisses in Richtung Großer Stern sowie die Schaffung einer Pufferzone zwischen beiden Veranstaltungen wurde jedoch als machbar erachtet. Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung war die Sondernutzungserlaubnis für die landesgeplante Veranstaltung noch nicht erteilt worden.
Historische Bedeutung der Feierlichkeiten
Das Brandenburger Tor hat seit vielen Jahren eine zentrale Rolle als Schauplatz von Feierlichkeiten zum Jahreswechsel gespielt, eine Tradition, die bis zur Zeit der Wiedervereinigung zurückreicht. Diverse Fernsehsender haben das Spektakel über die Jahre hinweg in unterschiedlichen Konstellationen übertragen. Seit dem Jahreswechsel 2010/11 begleitet das ZDF die Feiern am Brandenburger Tor und hat in diesem Jahr die Show „Willkommen 2026“ nach Hamburg in die HafenCity verlegt, wo sie live aus dem Überseequartier übertragen wird.