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Berliner Elektriker steht im Verdacht, 14 Frauen vergewaltigt und gefilmt zu haben

Ein 68-jähriger Elektriker aus Berlin steht im Verdacht, 14 Frauen vergewaltigt und gefilmt zu haben, nachdem er sie mit Schlafmitteln und Alkohol bewusstlos gemacht hatte. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass insgesamt 58 Frauen betroffen sein könnten.

Berliner Elektriker steht im Verdacht, 14 Frauen vergewaltigt und gefilmt zu haben
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Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 68-jährigen Elektriker erhoben, der beschuldigt wird, 14 Frauen vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben.

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Der Beschuldigte soll die Frauen mit einer Kombination aus Schlafmitteln und Alkohol bewusstlos gemacht haben. Die Anklage umfasst 22 Fälle, in denen ihm Vergewaltigung im besonders schweren Fall sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Der Mann befindet sich seit Anfang März in Untersuchungshaft.

Ermittlungen und Entdeckung der Taten

Die Frauen soll der Elektriker über Online-Dating-Plattformen kennengelernt haben. Laut den Ermittlungen waren die Opfer sich der Taten nicht bewusst und erfuhren erst durch die Ermittlungen, die durch Videoaufnahmen angestoßen wurden, von den Übergriffen.

Hinweis aus Niedersachsen

Die Aufnahmen wurden nach einem Hinweis der Polizei in Verden an der Aller entdeckt, die wegen ähnlicher Vorwürfe gegen einen mittlerweile verstorbenen Mann ermittelte. Dieser soll ein Chat-Partner des Berliners gewesen sein.

Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei die Wohnung des Verdächtigen in Berlin-Friedrichsfelde und beschlagnahmte verschiedene Datenträger. Bei der Auswertung dieser Materialien stieß ein Sachverständiger im Februar 2026 auf zahlreiche Videos von Sexualstraftaten, die dem 68-Jährigen zugeschrieben werden.

Stellungnahme des Verdächtigen

Der Beschuldigte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Ermittler gehen davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. Von diesen wurden 10 Frauen bislang nicht identifiziert, während 30 weitere namentlich bekannt sind. Die Ermittlungen in diesen Fällen sind jedoch noch im Gange.

In einem Fall, in dem eine Frau zwischen 2010 und 2014 insgesamt 36 Mal von dem Verdächtigen vergewaltigt worden sein soll, wurde das Verfahren aufgrund von Verjährung eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft konnte keine ausreichende Gewaltanwendung nachgewiesen werden, weshalb diese Taten nach fünf Jahren verjährten.

Rechtliche Schritte

Das Landgericht Berlin wird entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und wann der Prozess stattfinden kann. Die Staatsanwaltschaft plant, neben einer Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung zur Sicherungsverwahrung nach der Haftstrafe zu beantragen.

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Quellen: Focus

Bildquelle: Depositphotos

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