Die Bundespolizei hat das Waffenverbot an 16 wichtigen Bahnhöfen in Berlin und Potsdam bis zum 17. November verlängert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit der Reisenden zu erhöhen und die öffentliche Ordnung zu wahren. In den ersten drei Wochen des Verbots wurden bereits Hunderte Verstöße festgestellt und zahlreiche gefährliche Gegenstände sichergestellt.
Wichtige Punkte
- Das Waffenverbot gilt bis zum 17. November an 16 Bahnhöfen in Berlin und Potsdam.
- Gefährliche Gegenstände wie Messer, Reizgas und Schlagwaffen sind weiterhin verboten.
- Die Bundespolizei hat seit Inkrafttreten des Verbots hunderte Verstöße registriert und zahlreiche Waffen beschlagnahmt.
- Die Verlängerung soll die Sicherheit weiter gewährleisten und die öffentliche Ordnung schützen.
Verlängerung des Waffenverbots
Die Bundespolizeidirektion Berlin hat entschieden, das bestehende Waffenverbot an insgesamt 16 Bahnhöfen, darunter der Berliner Hauptbahnhof, Ostkreuz, Bahnhof Zoo und der Potsdamer Hauptbahnhof, bis zum 17. November zu verlängern. Ursprünglich sollte die Regelung bereits am 27. Oktober auslaufen. Die Verlängerung sei laut Vizepräsident Steffen Richter notwendig, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten und die öffentliche Ordnung zu schützen.
Bilanz der ersten Wochen
In den ersten drei Wochen der Kontrollen hat die Bundespolizei 4.881 Personen überprüft und dabei 249 Gegenstände von 229 Personen sichergestellt. Insgesamt 228 Reisende verstießen gegen das Waffenverbot oder andere waffenrechtliche Bestimmungen. Beschlagnahmt wurden unter anderem 124 Messer, 73 Reizstoffe, 13 Hiebwaffen und 21 weitere gefährliche Gegenstände. Darüber hinaus deckten die Einsatzkräfte bei den Kontrollen 329 weitere Straftaten auf, darunter Gewalt-, Aufenthalts- und Drogendelikte. In 25 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Umfassende Kontrollmöglichkeiten
Das Verbot, das als zeitlich begrenzte Allgemeinverfügung erlassen wurde, ermöglicht der Bundespolizei, Personen auch ohne konkreten Verdacht zu kontrollieren und gegebenenfalls zu durchsuchen. Es umfasst Messer, Schlagstöcke, Reizgas und andere gefährliche Gegenstände. Diese Maßnahme gilt zusätzlich zum bereits bestehenden Messerverbot der Berliner Polizei in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Betroffene Bahnhöfe
- Alexanderplatz
- Friedrichstraße
- Gesundbrunnen
- Hauptbahnhof
- Hermannstraße
- Jungfernheide
- Lichtenberg
- Neukölln
- Ostbahnhof
- Ostkreuz
- Spandau
- Südkreuz
- Warschauer Straße
- Wedding
- Zoologischer Garten
- Potsdamer Hauptbahnhof