Der Flugbetrieb am Berliner Flughafen BER wurde am Freitagabend für rund zwei Stunden unterbrochen, nachdem eine Drohne gesichtet wurde. Mehrere Flugzeuge mussten auf alternative Flughäfen ausweichen. Aufgrund des Vorfalls wurde das Nachtflugverbot am BER vorübergehend ausgesetzt, um die Auswirkungen auf den Flugverkehr zu minimieren.
Wichtige Erkenntnisse
- Flugbetrieb am BER wegen Drohnensichtung für etwa zwei Stunden eingestellt.
- Mehrere Flüge wurden zu anderen Flughäfen umgeleitet.
- Nachtflugverbot wurde temporär aufgehoben.
- Polizei war mit einem Hubschrauber im Einsatz.
Drohnensichtung führt zur Unterbrechung
Am Freitagabend kam es am BER zu einer vorübergehenden Einstellung des Flugbetriebs. Grund dafür war die Sichtung einer Drohne, wie ein Flughafensprecher bestätigte. Die Polizei rückte mit einem Hubschrauber aus, nachdem gegen 20 Uhr ein Zeuge die Drohne gemeldet hatte. Dies führte zur Sperrung der Nordbahn.
Umleitungen und Ausnahmegenehmigung
Der Flugbetrieb war zwischen 20 Uhr und kurz vor 22 Uhr ausgesetzt. In dieser Zeit mussten mehrere Maschinen, die am BER landen sollten, auf andere Flughäfen umgeleitet werden. Vier Flugzeuge landeten in Dresden, vier weitere in Leipzig und drei in Hamburg. Betroffen waren unter anderem Flüge aus Stockholm, Antalya und Helsinki.
Um den Flugverkehr trotz der Unterbrechung aufrechtzuerhalten, erhielt der Flughafen eine Sondergenehmigung. Diese erlaubte Starts bis 1 Uhr am Samstag und Landungen bis 4 Uhr, wodurch das normalerweise zwischen 0 Uhr und 5 Uhr geltende Nachtflugverbot zeitweise aufgehoben wurde.
Zunehmende Drohnenvorfälle am BER
Drohnensichtungen in der Nähe von Flughäfen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Erst Anfang Oktober gab es eine Störung des Flugbetriebs am Flughafen München durch Drohnen unbekannter Herkunft. Die Zahl solcher Vorfälle nimmt seit Jahren zu. Am BER wurden in diesem Jahr bereits fünf Behinderungen durch Drohnenflüge von der Deutschen Flugsicherung (DFS) erfasst, im Vorjahr waren es 20 und 2023 über 15.
In einem Radius von 1,5 Kilometern um Flughäfen sind Drohnenflüge verboten, da sie Starts und Landungen gefährden können. Bei Sichtungen müssen An- und Abflüge teilweise oder ganz eingestellt werden. Solche verbotenen Drohnenflüge können als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr geahndet werden.