Wer aufgrund des Stromausfalls in Steglitz-Zehlendorf in einem Hotel übernachten musste, hat nun die Möglichkeit, die Kosten rückwirkend erstattet zu bekommen. Neben mehreren Notunterkünften besteht zudem die Option, in Partnerhotels von Visit Berlin unterzukommen, wie Sozialstadtrat Tim Richter erklärte.
Für die Kostenerstattung ist es notwendig, die Hotelrechnung sowie einen Nachweis über die persönliche Betroffenheit vorzulegen. Dies kann beispielsweise durch eine amtliche Anmeldung an einer Adresse im betroffenen, derzeit nicht elektrifizierten Gebiet geschehen. Des Weiteren ist ein Identitätsnachweis, etwa in Form eines Personalausweises, beim Amt für Soziales einzureichen.
Kostenübernahme für spezielle Hotelangebote
Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) präzisierte, dass das Angebot für die Partnerhotels in Berlin gelte. Diese bieten einen speziellen Preis von 70 Euro pro Nacht und Doppelzimmer an. „Der Bezirk erhält Unterstützung von der Senatsverwaltung für Finanzen, um diese Kosten tatsächlich zu erstatten“, so Giffey.
Notunterkünfte und Unterstützung
Zusätzlich zu den Hotels sind weiterhin Notunterkünfte für die vom Stromausfall betroffenen Bürger geöffnet. Diese befinden sich an folgenden Standorten:
- Cole-Sports-Center, Hüttenweg 43, 14169 Berlin
- Sporthalle der Zinnowwald Grundschule, Wilskistraße 78, 14163 Berlin
- Bürgersaal im Rathaus Zehlendorf, Teltower Damm 18, 14169 Berlin (Eingang über Kirchstraße 1/3)
- Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
- Sporthalle der Dreilinden Schule, Dreilindenstraße 49, 14109 Berlin (nicht barrierefrei)
Die DLRG begrüßt die Besucher und bietet auch Übernachtungsmöglichkeiten an.
Wohnungseigentümer und Mietminderung
Betroffene, die in Mietwohnungen leben, können ebenfalls eine Mietminderung geltend machen, selbst wenn der Strom- und Heizungsausfall durch Sabotage verursacht wurde. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass eine Wohnung über eine funktionierende Heizung und Stromversorgung verfügen muss, um ihrem Zweck gerecht zu werden. Der Anspruch auf Mietminderung besteht auch, wenn die Vermieter keine Schuld am Ausfall tragen. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung, wobei ein kompletter Ausfall von Strom und Heizung im Winter bis zu 100 Prozent betragen kann, abhängig von der Dauer und den konkreten Umständen.
Bildquelle: Allan Feitor auf Pexels