Hauptstadtkulturfonds: Antragsfrist für Projekte bis 1. Oktober 2026
„Wir freuen uns darauf, innovative kulturelle Projekte zu unterstützen“, erklärte Hermann Parzinger, der Kurator des Hauptstadtkulturfonds (HKF). Der Fonds fördert eine Vielzahl von kulturellen Vorhaben in Berlin und bietet sowohl natürlichen als auch juristischen Personen die Möglichkeit, sich mit ihren Konzepten zu bewerben. Die geförderten Projekte müssen nationale und internationale Relevanz in Bereichen wie Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik sowie Zeitgeschichte aufweisen.
Der HKF stellt jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung, die durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert werden. Diese Mittel sind für die Umsetzung von Projekten bestimmt, die Berlins Rolle als bedeutende Kunst- und Kulturmetropole unterstreichen. Bewerbungen sind sowohl für kleinere als auch größere Vorhaben möglich, wobei auch inter- und transdisziplinäre Projekte berücksichtigt werden.
Wichtige Informationen zur Antragstellung
Interessierte können das Informationsblatt zur Ausschreibung einsehen, das alle relevanten Kriterien für die Antragstellung enthält. Es ist von großer Bedeutung, die Vorgaben sorgfältig zu beachten, da eine Nichteinhaltung zu einem formalen Ausschluss führen kann. Weitere Details sind auf der Website des Hauptstadtkulturfonds verfügbar.
- Onlinebewerbung bis zum 01. Oktober 2026 um 14:00 Uhr möglich.
- Mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen in Berlin sind erforderlich.
- Die Premiere der geförderten Projekte muss ebenfalls in Berlin stattfinden.
Das Antragscenter wird in Kürze eröffnet, und der Link zum Online-Formular wird bereitgestellt. Anträge für Einzelprojektförderungen, die im Jahr 2027 realisiert werden, müssen bis zur genannten Frist eingereicht werden.
Jury und Entscheidungsprozess
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Basis der Empfehlungen einer Jury, die aus Experten wie Gurur Ertem, Janika Gelinek, Barbara Behrendt, Sarah Johanna Theurer und Hermann Parzinger besteht. Die endgültige Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses für den Hauptstadtkulturfonds wird voraussichtlich Mitte bis Ende Dezember 2026 bekannt gegeben.
Besonders für Antragstellende aus den Bereichen Theater und Tanz ist es wichtig, dass sie bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Zudem muss die Spielstättenbestätigung die Durchführung des Projekts im Jahr 2027 bestätigen.
Fristen und Kontaktinformationen
Die Bewerbungsfrist endet am 01. Oktober 2026 um 14:00 Uhr. Nach diesem Zeitpunkt können keine Anträge mehr übermittelt werden, und begonnene Übertragungen werden automatisch abgebrochen. Daher wird empfohlen, die Bewerbung rechtzeitig einzureichen, um mögliche Verzögerungen aufgrund eines hohen Antragsaufkommens zu vermeiden. Nachreichungen sind nicht gestattet.
Für weitere Informationen steht die Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds zur Verfügung:
- Ildikó Mod, Tel.: +49 (0)30 90228-738, E-Mail
- Delf Reumann, Tel.: +49 (0)30 90228-251, E-Mail
- Jessica Mazzola, Tel.: +49 (0)30 90228-373, E-Mail
Quellen: berlin.de, Tagesspiegel
Bildquelle: Hedieh Rouhi auf Pexels
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.