In der fortlaufenden Diskussion über ein potenzielles AfD-Verbotsverfahren hat sich die regierende Koalition im Berliner Abgeordnetenhaus positioniert. CDU und SPD beabsichtigen, am Donnerstag, den 03.12.2025, einen eigenen Antrag mit dem Titel „wehrhafte Demokratie“ vorzulegen. Dieser soll den ursprünglich von den Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eingebrachten Antrag „Jetzt ein AfD-Verbotsverfahren einleiten“ ersetzen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Debatte zur Ausrichtung der Koalition zu führen und eine direkte Abstimmung über den Oppositionsantrag, der ein sofortiges Vorgehen gegen die AfD fordert, zu umgehen.
Haltung der Koalition zur wehrhaften Demokratie
Durch diesen Schritt verhindert die schwarz-rote Koalition im Senat eine möglicherweise schwierige Auseinandersetzung bezüglich des Oppositionsantrags. Der eigene Antrag der Koalition fordert kein explizites Verbotsverfahren gegen die AfD. Stattdessen beinhaltet er ein generalisiertes Bekenntnis zu den Prinzipien einer wehrhaften Demokratie. Dies impliziert ein entschlossenes Vorgehen gegen „extremistische, verfassungsfeindliche Vereinigungen und Parteien“.
Ein Verbotsverfahren wird in der Argumentation der Regierungsfraktionen als ultima ratio dargestellt, welches nur dann zur Anwendung kommen sollte, wenn die „rechtlichen Voraussetzungen“ unzweifelhaft gegeben sind. Unter Bezugnahme auf das Grundgesetz betonen CDU und SPD, dass Parteien „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen [müssen], die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Als entscheidendes Kriterium hierfür wird eine „gerichtsfest vorgenommene Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als gesichert extremistische Bestrebung“ angesehen, die als „starker Anhaltspunkt“ dient.
Politische Reaktionen und Interpretationen
Obwohl der Koalitionsantrag die AfD nicht namentlich erwähnt, ist diese implizit angesprochen, insbesondere da sie gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Bundesverfassungsschutz klagt. Dirk Stettner, Fraktionsvorsitzender der CDU, unterstrich, dass der Antrag sich gegen „alle Verfassungsfeinde“ richte, unabhängig von deren politischem oder religiösem Hintergrund. Stettner mahnte zur Sorgfalt bei Verbotsverfahren und betonte: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Recht geht vor Lautstärke.“
Besonders die Berliner SPD-Fraktion stand unter erheblichem Druck bezüglich des Oppositionsantrags. Obwohl die Partei das Ziel eines Verbotsverfahrens grundsätzlich unterstützt, hatten ihre Abgeordneten den Antrag der Grünen und Linken in zwei Ausschüssen gemeinsam mit der CDU abgelehnt, was zu Kritik führte. Nach der Verabschiedung des neuen Regierungsantrags äußerte sich Raed Saleh, SPD-Fraktionschef, zufrieden. Er führte aus, dass es eine „staatsbürgerliche Pflicht“ sei, einen Fall dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, wenn eine Partei laut Grundgesetz als verfassungswidrig anzusehen ist, und betonte, dies sei keine politische „Ermessensentscheidung“. Saleh prognostizierte zudem, dass der Berliner Antrag bundesweit „Signalwirkung“ entfalten werde.
Kontroversen innerhalb der Koalition und bei der Opposition
Trotz der formulierten Neutralität des Koalitionsantrags inszenierten SPD-Abgeordnete, einschließlich Saleh, auf Instagram eine Forderung nach einer „Bundesratsinitiative zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens“. Diese Darstellung stieß innerhalb der CDU auf Missfallen; aus Kreisen der CDU verlautete, der gemeinsame Antrag sei „ausdrücklich kein AfD-Verbotsantrag“.
Die Berliner Grünen sehen in dem Koalitionsvorstoß einen Teilerfolg ihrer beharrlichen Position. Ario Mirzaie, Sprecher für Strategien gegen Rechts, kritisierte den Antrag als „sehr unspezifisch“ und hinter den eigenen Forderungen zurückbleibend, sah ihn jedoch als „ersten Schritt in die richtige Richtung“ und signalisierte die Empfehlung an seine Fraktion zur Zustimmung.
Die Reaktion der Linksfraktion fiel hingegen deutlich kritischer aus. Fraktionschefin Anne Helm zeigte sich „fassungslos“ über den „schmalen“ Koalitionsantrag, der lediglich die „Rechtslage referiert“. Helm äußerte die Befürchtung, der Antrag werde ohne Konsequenzen bleiben, da CDU und SPD ihn unterschiedlich interpretieren könnten. Sie kündigte an, ihrer Fraktion voraussichtlich die Ablehnung zu empfehlen.
Weitere Entwicklungen und regionale Bezüge
- Eine Audio-Reportage zu diesem Thema wurde am 03.12.2025 vom rbb|24 ausgestrahlt.
- Verbindungen zu Themen wie der Einstufung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ als „radikal angepasst“ wurden ebenfalls in der Berichterstattung aufgegriffen.
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