Im vergangenen Jahr wurden in Berlin und Brandenburg mindestens 505 Behandlungsfehler bei gesetzlich Versicherten registriert. Dies entspricht einem Anteil von 32,8 Prozent der überprüften Fälle, was über dem Bundesdurchschnitt liegt. Diese Zahlen umfassen sowohl Fehler mit als auch ohne gesundheitliche Folgen für die Patienten und bewegen sich auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr.
Wichtige Erkenntnisse
- Über ein Drittel der überprüften Fälle in Berlin und Brandenburg wies einen Behandlungsfehler auf.
- In fast 30 Prozent der Fälle erlitten Patienten einen gesundheitlichen Schaden.
- Die Dunkelziffer von Behandlungsfehlern wird als deutlich höher eingeschätzt.
- Pflegefehler sind überdurchschnittlich häufig und leichter nachweisbar.
- Es gibt Forderungen nach einer Meldepflicht für schwerwiegende Fehler und einer besseren Fehlerkultur.
Behandlungsfehler in Berlin und Brandenburg
Der Medizinische Dienst teilte mit, dass von 1.538 überprüften Fällen in Berlin und Brandenburg im vergangenen Jahr 505 Behandlungsfehler bestätigt wurden. Dies bedeutet, dass rund jeder dritte Fall betroffen war. Der Anteil der Fehler in der Region liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von einem Viertel der Fälle. In 29,8 Prozent dieser Fälle erlitten die Patienten einen gesundheitlichen Schaden. Patienten, die einen Behandlungsfehler vermuten, können sich an ihre Krankenkasse wenden, die dann ein unabhängiges Gutachten durch den Medizinischen Dienst beauftragt.
Bundesweite Zahlen und Ursachen
Bundesweit stellte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr rund 3.700 Behandlungsfehler fest. In drei Viertel dieser Fälle (76 Prozent) entstand ein gesundheitlicher Schaden. Internationale Studien deuten darauf hin, dass diagnostische Fehler bei Krebs, vaskulären Ereignissen und Infektionen am schwerwiegendsten sind. Besonders auffällig ist der Bereich der Pflege, wo die Bestätigungsrate von gemeldeten Fehlern bei 61 bis 67 Prozent liegt, was auf Personalmangel und Überlastung zurückgeführt wird.
Die Dunkelziffer und rechtliche Hürden
Die tatsächliche Zahl der Behandlungsfehler liegt laut dem Medizinischen Dienst deutlich höher, da es in Deutschland keine zentrale Erfassung gibt. Schätzungen gehen von etwa einem Prozent aller stationären Behandlungen aus, die zu vermeidbaren Schäden führen, was bundesweit etwa 168.000 Patienten jährlich betrifft und zu geschätzten 17.000 todesfällen führen könnte. Die Beweislast liegt oft bei den Patienten, was die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erschwert. Eine Ausnahme bilden grobe Behandlungsfehler, bei denen sich die Beweislast umkehrt.
Forderungen nach mehr Transparenz und Sicherheit
Patientenvertreter, der Medizinische Dienst und andere Organisationen fordern eine verpflichtende Meldepflicht für schwerwiegende, leicht vermeidbare Fehler wie "Never Events". Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und systematische Verbesserungen zu ermöglichen. Zudem wird eine offene Fehlerkultur gefordert, in der Fehler sanktionsfrei gemeldet werden können, ähnlich wie in Schweden und Dänemark. Die Verbesserung der Patientensicherheit erfordert auch mehr Fachpersonal und bessere Arbeitsbedingungen, um Überlastung und daraus resultierende Fehler zu vermeiden.