Das Land Berlin arbeitet gegenwärtig am Nahverkehrsplan (NVP) für die Jahre 2026 bis 2028. Dieses Dokument ist entscheidend für die Planung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und ist sowohl im Bundesrecht als auch im Berliner Mobilitätsgesetz verankert.
Im Rahmen des NVP wird ein Bedarfsplan für den ÖPNV erstellt, der die Prioritäten für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Bereich des ÖPNV festlegt. Ein zentraler Aspekt ist die detaillierte Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der potenziellen erheblichen Umweltauswirkungen der im Bedarfsplan aufgeführten Projekte. Zu diesem Zweck wurde eine sogenannte Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht dokumentiert sind. Ein wichtiger Bestandteil dieses Verfahrens ist die Einbeziehung der betroffenen Öffentlichkeit, die in Kürze beginnen wird. Wie geht es weiter mit dem Stadtentwicklungsplan Klima 2.0?
Der Umweltbericht sowie die dazugehörigen Unterlagen (ÖPNV-Bedarfsplan und NVP 2026–2028) werden vom 18. März 2026 bis zum 18. April 2026 auf der Webseite des Landes Berlin bereitgestellt.
- Link (ab dem 18. März aktiv): Zur Beteiligung.
Äußerungen können im Zeitraum vom 18. April 2026 bis zum 18. Mai 2026 per E-Mail an at-oepnv@SenMVKU.Berlin.de eingereicht werden. Initiativen starten: Volksbegehren für Berlin ohne Autos und Werbung
Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden alle eingegangenen Rückmeldungen geprüft und fachlich ausgewertet. Wichtige Hinweise sollen in den endgültigen Umweltbericht sowie in den ÖPNV-Bedarfsplan einfließen. Auch nach der Beteiligung wird der Dialog mit relevanten Akteuren fortgesetzt, um die Umsetzung der Maßnahmen kontinuierlich zu begleiten. Einschränkungen im Tunnel am Adenauerplatz
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