Am 28. April 2026 hat der Senat von Berlin in einer Sitzung unter der Leitung des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, den Rahmenplan für das neue Stadtquartier „Stadteingang West“ verabschiedet. Dieser Beschluss legt die Grundlage für die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Auf einem Areal von etwa 45 Hektar, das sich zwischen den S-Bahnhöfen Westkreuz und Grunewald erstreckt, sollen rund 2.400 Wohneinheiten, ein Bildungsstandort sowie Gewerbeflächen und eine entsprechende Grün- und Freiraumstruktur entstehen. Der zentrale Bereich des Projekts ist das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald, wo das landeseigene Wohnungsunternehmen Howoge mbH bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung schaffen wird. Die Initiative für dieses Vorhaben wurde durch die Planung eines Ersatzneubaus für das Autobahndreieck Funkturm angestoßen, was die Entwicklung der bislang schwer zugänglichen Flächen ermöglicht.
Christian Gaebler, der Stadtentwicklungssenator, bezeichnete den Beschluss als bedeutenden Schritt für die gesamtstädtische Entwicklung Berlins, die durch insgesamt 24 neue Stadtquartiere gefördert wird. Der Rahmenplan für „Stadteingang West“ sichert die langfristige Entwicklung und wird dazu beitragen, dringend benötigten Wohnraum sowie soziale Infrastruktur, Gewerbe und Logistik bereitzustellen. Zudem wird eine städtebauliche Verbindung zwischen Charlottenburg und dem Grunewald angestrebt. Gaebler erwähnte auch, dass eine Bewerbung Berlins für die Olympischen Spiele zusätzliche Impulse für die Entwicklung des neuen Stadtquartiers bringen könnte.
Der verabschiedete Rahmenplan stellt ein Bekenntnis des Landes Berlin zur Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Stadteingang West“ dar. Als Planungsinstrument beschreibt der Rahmenplan die übergeordnete stadtplanerische Entwicklung und dient als Grundlage für zukünftige Wettbewerbe, Entwicklungskonzepte und Bauleitplanverfahren.
Mit dem heutigen Beschluss wird die Fortführung von zwei Änderungen des Flächennutzungsplans für die betroffenen Flächen eingeleitet. Darüber hinaus soll der „Stadteingang West“ als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 AGBauGB in Abstimmung mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf festgelegt werden. Dies ermöglicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Bebauungspläne für das neue Stadtquartier zu erstellen und zu bearbeiten.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele wird dem neuen Stadtquartier eine besondere Funktion zukommen: Die geplante temporäre Nutzung als Olympisches Dorf verdeutlicht die Bedeutung des Standorts, der durch seine günstige Verkehrsanbindung, die Nähe zur Messe Berlin und bestehenden Sportstätten wie dem Olympiastadion besticht.
Aktuelle Informationen zum Projekt „Stadteingang West“ sind auf der entsprechenden Projektinternetseite verfügbar.