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Schulungsinitiative zur Förderung von KI-Kompetenzen in der Berliner Steuerverwaltung

Die Berliner Steuerverwaltung führt Schulungen zur Förderung von KI-Kompetenzen für ihre Beschäftigten ein, um den Einsatz von KI-Technologien effizient und verantwortungsvoll zu gestalten. Ab April 2026 wird ein Online-Schulungsangebot bereitgestellt, das auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt …

Schulungsinitiative zur Förderung von KI-Kompetenzen in der Berliner Steuerverwaltung
George Frewat auf Pexels

Die Berliner Steuerverwaltung befindet sich im Prozess der Digitalisierung, wobei ein zentraler Aspekt der Einsatz von Technologien mit Künstlicher Intelligenz (KI) ist. Im Rahmen des Projekts KONSENS werden zunehmend KI-gestützte Anwendungen implementiert. Ziel ist es, die KI-Kompetenzen der Mitarbeiter in den Finanzämtern zu fördern. Um einen verantwortungsvollen Umgang mit KI zu gewährleisten, werden umfassende Schulungsangebote bereitgestellt.

Stefan Evers, der Finanzsenator, betont, dass KI mittlerweile ein alltägliches Thema ist und ein wichtiges Werkzeug zur Effizienzsteigerung in der Berliner Steuerverwaltung darstellt. Mit dem neuen, verpflichtenden Schulungsangebot, das sowohl Basis- als auch Anwenderschulungen umfasst, sollen die Potenziale von KI aufgezeigt und gleichzeitig auf Datenschutzrisiken hingewiesen werden.

Die erste Schulungsveranstaltung findet vom 24. bis 27. März 2026 statt. Der erste Tag wird im Campus des GovTech Deutschland e.V. abgehalten, während die folgenden Tage in der Finanzschule Berlin im Finanzamt Charlottenburg stattfinden. Um sicherzustellen, dass alle rund 450 Führungskräfte der Berliner Finanzämter teilnehmen können, wurde die Veranstaltung auf vier Tage ausgelegt. An jedem Tag haben bis zu 120 Personen die Möglichkeit, sich über KI-Recht und KI-Ethik zu informieren.

Die Schulung umfasst nicht nur die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über KI, sondern auch die Weiterbildung im Bereich Change-Management. Die Führungskräfte sollen darauf vorbereitet werden, ihre Mitarbeiter während der schrittweisen Einführung von KI im Arbeitsalltag zu unterstützen und den damit verbundenen Veränderungsprozess aktiv zu begleiten.

Ab April 2026 wird ein Online-Schulungsangebot über die Lernplattform ILIAS für alle anderen Mitarbeiter der Berliner Finanzämter bereitgestellt. Diese eLearning-Plattform ermöglicht eine zügige und parallele Schulung, flexible Zeiteinteilungen sowie die automatische Erstellung von Leistungsnachweisen. Geplant ist eine Basisschulung, die grundlegendes Wissen über Anwendungsbereiche und Funktionsweisen von KI vermittelt, unter Berücksichtigung datenschutzrelevanter und ethischer Aspekte.

Auf dieser Basis sollen individuelle Schulungsbedarfe der Mitarbeiter ermittelt werden, die sich an verschiedenen KI-Kompetenzprofilen orientieren. Dabei wird die Bewertung der persönlichen Vorkenntnisse und der im Arbeitsalltag verwendeten KI-Systeme im Mittelpunkt stehen. Ziel ist es, den Mitarbeitern eine auf ihre beruflichen Anforderungen abgestimmte Anwenderschulung anzubieten. Die Nutzung eines KI-Tools ist erst nach Abschluss der Basis- und Anwenderschulung zulässig. Für neue Mitarbeiter wird die Schulung Teil des Onboarding-Prozesses sein.

Evers hebt hervor, dass die Verwaltung im Wettbewerb um talentierte Fachkräfte nur dann Vorteile hat, wenn die Realität der Digitalisierung den Ansprüchen entspricht. Das Schulungsangebot zur Förderung von KI-Kompetenzen stellt einen wichtigen Schritt in diese Richtung dar. Damit wird nicht nur den hohen Erwartungen an eine moderne Verwaltung Rechnung getragen, sondern auch die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber verbessert.

Mit diesem neuen Schulungsangebot erfüllt die Steuerverwaltung die Anforderungen der im Juli 2024 veröffentlichten Europäischen Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO). Die Regelungen der KI-VO treten schrittweise in Kraft. Laut Artikel 4 der KI-VO sind sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Maßes an KI-Kompetenz zu ergreifen. Diese Maßnahmen betreffen sowohl das eigene Personal als auch Personen, die im Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind.

Bildquelle: George Frewat auf Pexels

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