In Berlin findet am Mittwoch eine Schwimm-Demonstration im Spreekanal statt, die sich gegen das bestehende Badeverbot richtet. Der Verein Flussbad Berlin hat diese Aktion organisiert, obwohl das Baden in diesem Gewässer untersagt ist und keine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Die Teilnehmer planen, am Schinkelplatz in Berlin-Mitte ins Wasser zu gehen. Die Umweltverwaltung der Stadt hat darauf hingewiesen, dass das Betreten des Spreekanals im Rahmen dieser Veranstaltung rechtswidrig ist und auf eigenes Risiko erfolgt.
Geplante Aktionen und historische Hintergründe
Diese Demonstration markiert den Beginn einer Reihe von fünf geplanten Aktionen, die jeweils am 20. eines Monats stattfinden sollen. Der gewählte Termin hat eine symbolische Bedeutung, da das Baden in der innerstädtischen Spree seit dem 20. Mai 1925 verboten ist. Die Initiatoren der Demonstration fordern die Aufhebung dieses Badeverbots und haben die Losung „101 Jahre Badeverbot abwählen!“ gewählt.
Forderungen des Vereins und Einschätzung der Wasserqualität
Der Verein Flussbad Berlin möchte mit dieser Reihe von Demonstrationen bis zur Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 Druck auf die politischen Parteien ausüben. Zu den zentralen Forderungen gehört die Aufhebung des generellen Badeverbots sowie die Einrichtung einer Pilotbadestelle im Spreekanal. Der Verein argumentiert, dass sich die Wasserqualität im Spreekanal verbessert habe und in über 80 Prozent der Zeit während der Badesaison als sicher für das Baden eingestuft werden könne. Zudem sei seit 2023 ein Monitoringsystem für den Spreekanal in Betrieb, das automatisierte Warnmeldungen der Berliner Wasserbetriebe umfasst, um über mögliche Überläufe der Mischwasserkanalisation zu informieren.
Behördliche Bedenken und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Umweltverwaltung widerspricht dieser Einschätzung und verweist auf die Bedenken des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso). Bei Überläufen der Mischwasserkanalisation, insbesondere nach starkem Regen, könne die Spree mit Krankheitserregern kontaminiert werden. Darüber hinaus verbietet die geltende Badegewässerverordnung das Baden in einem Umkreis von 100 Metern ober- und unterhalb von Brücken. Diese Regelungen basieren auf Bundesrecht, von dem das Land Berlin nicht abweichen kann.
Quellen: t-online, Tagesspiegel, taz
Bildquelle: KI generiert