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Senat erkennt stadtpolitische Bedeutung des Gebiets Stadteingang West an

Der Senat hat die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung des Gebiets „Stadteingang West“ festgestellt, wodurch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Verantwortung für Bebauungspläne übernimmt. Geplant sind Neubauten für Wohnraum, soziale Infrastruktur und Gewerbe auf einer Fläche von …

Senat erkennt stadtpolitische Bedeutung des Gebiets Stadteingang West an
Hedieh Rouhi auf Pexels

In der Sitzung des Senats am 14. Juli 2026 wurde eine Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler, beschlossen. Diese Vorlage, die am 9. Juni 2026 eingereicht wurde, befasst sich mit der Feststellung der besonderen stadtpolitischen Bedeutung für zentrale Bereiche des neuen Stadtquartiers Stadteingang West sowie für das ICC. Der Rat der Bürgermeister hatte bereits am 25. Juni 2026 seine Zustimmung zu diesem Vorhaben gegeben.

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Durch den Senatsbeschluss wird die Verantwortung für die Erstellung und Festlegung von Bebauungsplänen für das etwa 70 Hektar große Gebiet künftig bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen liegen. Der Umbau des Autobahndreiecks Funkturm (A 100/A 115) wird eine grundlegende Veränderung des bislang verkehrsdominierenden Areals zwischen der westlichen Berliner Innenstadt und dem Grunewald mit sich bringen. Dies bietet die Möglichkeit, bisher wenig genutzte oder unzureichend erschlossene Flächen neu zu entwickeln.

Im neuen Stadtquartier Stadteingang West sollen Neubaupotenziale für dringend benötigten Wohnraum, soziale Infrastrukturen, Gewerbe sowie für Messe- und Logistikanlagen geschaffen werden. Ein zentraler Bereich ist das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Grunewald, auf dem das landeseigene Wohnungsunternehmen Howoge mbH bezahlbaren Wohnraum für die Berliner Bevölkerung errichten wird.

Die Ziele der angestrebten Transformation basieren auf den Ergebnissen eines wettbewerblichen Dialogs aus dem Jahr 2024 sowie dem am 28. Mai 2026 durch den Senat genehmigten Rahmenplan. Für die Entwicklung des Areals sind die Planung und der Bau überbezirklicher Verkehrs- und Erschließungsinfrastrukturen von großer Bedeutung, die sowohl auf Senats- als auch auf Bundesebene realisiert werden müssen. Mit der Übertragung der Zuständigkeit an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird der gesamte städtebauliche Planungs- und Baurechtschaffungsprozess nun umfassend durch den Senat koordiniert.

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Quellen: berlin.de

Bildquelle: Hedieh Rouhi auf Pexels

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