In der Sitzung des Senats am 7. Juli 2026 wurde das Thema der Parkgebührenermäßigungen für stationsloses Carsharing behandelt. Diese Ermäßigungen, die seit 2023 in Kraft sind, sollen bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden. Die Maßnahme wird als wichtig für die Mobilitätswende angesehen und fördert die Nutzung von Carsharing, sofern die Nutzer am elektronischen Parkraummanagementsystem, auch bekannt als Handy-Parken, teilnehmen.
Ein weiterer Aspekt ist die besondere Förderung von elektrisch betriebenen stationslosen Carsharing-Fahrzeugen, die mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge profitieren von einer zusätzlichen Halbierung der Parkgebühren, was ihre klima- und umweltfreundliche Bilanz unterstützt.
Ute Bonde, die Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, betonte die Bedeutung des Carsharings als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Sie erklärte, dass weniger Menschen eigene Autos benötigen, die häufig ungenutzt auf der Straße stehen. Durch die Reduzierung der Parkgebühren wird die klimafreundliche Mobilität des Carsharings weiter gefördert.
Der Senat hat die von Senatorin Bonde vorgelegte Siebte Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) zur Kenntnis genommen. Diese Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur weiteren Beratung vorgelegt.
Quellen: berlin.de
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