In der Sitzung des Senats am 11. August 2026 wurde unter der Leitung von Ute Bonde, der Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Thema der Parkgebührenermäßigungen für stationsloses Carsharing behandelt. Diese Ermäßigungen, die seit 2023 in Kraft sind, wurden bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Heute wurde beschlossen, diese Regelung mit der Siebten Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung (ParkGebO) bis zum 31. Dezember 2029 zu verlängern, nachdem der Rat der Bürgermeister zugestimmt hatte. Carsharing wird als wichtiger Bestandteil der Mobilitätswende betrachtet und erhält durch die Parkgebührenermäßigung Unterstützung, sofern die Nutzer am elektronischen Parkraummanagementsystem, auch bekannt als Handy-Parken, teilnehmen.
Zusätzlich wird der Einsatz von elektrisch betriebenen stationslosen Carsharing-Fahrzeugen, die mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sind, aufgrund ihrer positiven Klima- und Umweltbilanz durch eine weitere Halbierung der Parkgebühren besonders gefördert.
Ute Bonde äußerte sich dazu: „Carsharing bietet individuelle Mobilität als Ergänzung zu unserem umfassenden ÖPNV-Angebot genau dann, wenn sie benötigt wird. Dadurch müssen weniger Bürgerinnen und Bürger eigene Fahrzeuge besitzen, die häufig ungenutzt am Straßenrand stehen. Mit den reduzierten Parkgebühren unterstützt das Land Berlin weiterhin die klimafreundliche Mobilität des Carsharings.”
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Quellen: berlin.de, Focus
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