In der Sitzung des Senats am 30. Juni 2026 wurde ein Entschließungsantrag verabschiedet, der eine Bundesratsinitiative zur Senkung der Grundsteuer für Kultur-, Freizeit- und Begegnungsstätten zum Ziel hat. Diese Einrichtungen sind entscheidend für das gesellschaftliche Leben in urbanen Gebieten und tragen zur Belebung der Quartiere bei. Um zu verhindern, dass sie durch übermäßige Grundsteuerbelastungen gefährdet werden, wurde der Antrag auf Initiative von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen.
Die derzeitige Regelung zur Grundsteuer berücksichtigt nicht nur die tatsächliche Nutzung eines Grundstücks, sondern auch dessen baurechtliches Entwicklungspotenzial. Dies führt dazu, dass beispielsweise ein eingeschossiger Club auf einem Grundstück, das für mehrgeschossige Bebauung vorgesehen ist, nach dem höheren baurechtlichen Potenzial besteuert wird. Diese Praxis schafft einen doppelten Fehlanreiz: Eigentümer neigen dazu, dichter zu bauen oder vermieten nicht an kulturelle Einrichtungen. Gleichzeitig können solche Einrichtungen zur Attraktivität eines Stadtteils beitragen, während sie durch die damit verbundenen Wertsteigerungen und die daraus resultierenden höheren Grundsteuerbewertungen zusätzlich belastet werden. Dies könnte dazu führen, dass wichtige Orte, die das Stadtleben bereichern, verschwinden.
Die Initiative aus Berlin zielt darauf ab, dass das baurechtliche Potenzial eines Grundstücks, das dauerhaft nicht ausgeschöpft wird, bei der Grundsteuer nicht berücksichtigt wird, solange das Grundstück tatsächlich für eine der genannten Einrichtungen genutzt wird. Die Besteuerung soll sich somit auf die tatsächlich vorhandene Bebauung konzentrieren und nicht auf ein Potenzial, das nicht realisiert werden soll.
Stefan Evers, der Finanzsenator, betonte die Bedeutung von Kultur-, Freizeit- und Begegnungsstätten für den sozialen Zusammenhalt und erklärte, dass diese Einrichtungen im Steuerrecht besondere Berücksichtigung verdienen. Mit der Initiative wird eine gezielte Lösung angestrebt, um eine dauerhafte Entlastung für diese Einrichtungen zu erreichen.
Der Antrag des Senats wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert hat, einheitliche Maßstäbe für die Grundstücksbewertung zu schaffen und die Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke anzugleichen. In Berlin gab es zuvor unterschiedliche Bewertungsverfahren und Wertverhältnisse, die zu erheblichen Unterschieden bei den Grundsteuerzahlungen führten. Im Rahmen der Grundsteuerreform entschied sich das Land Berlin für das Bundesmodell, das verschiedene Faktoren wie die Lage des Grundstücks, die Flächen für Grundstück und Gebäude, das Alter der Gebäude und die Art des Grundstücks berücksichtigt. Durch die Senkung des Hebesatzes von 810 auf 470 Prozent und die Anpassung der Messzahlen reagierte das Land frühzeitig auf die Auswirkungen des Bundesmodells, um übermäßige Grundsteuerbelastungen zu vermeiden und die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Quellen: berlin.de
Bildquelle: Daniil Zameshaev auf Unsplash