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Warum Spandau ein Böllerverbot für Silvester erlassen hat

Zum Schutz von Mensch und Tier hat der Bezirk Spandau ein zeitlich begrenztes Verbot von Knallfeuerwerk erlassen, das zum Jahreswechsel 2025/2026 in Kraft tritt. Dieses…

Warum Spandau ein Böllerverbot für Silvester erlassen hat

Zum Schutz von Mensch und Tier hat der Bezirk Spandau ein zeitlich begrenztes Verbot von Knallfeuerwerk erlassen, das zum Jahreswechsel 2025/2026 in Kraft tritt. Dieses Verbot dient der Erhöhung der Sicherheit, der Reduzierung von Lärmbelästigungen und der Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders in der Silvesternacht.

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Die Regelung sieht vor, dass Knallfeuerwerk der Kategorie F2, das ausschließlich mit Knallwirkung arbeitet, am 31. Dezember 2025 erst ab 18 Uhr und am 1. Januar 2026 bis 7 Uhr abgebrannt werden darf.

Tanja Franzke, Bezirksstadträtin für Jugend und Gesundheit sowie kommissarisch für Ordnung zuständig, erläuterte: „In den letzten Jahren häuften sich Beschwerden, Verletzungen und Sachschäden durch knallende Feuerwerkskörper, gerade auch tagsüber. Viele Menschen fühlen sich inzwischen verunsichert, Tiere sind wegen des Lärms verängstigt und unsere Einsatzkräfte zunehmend stark belastet. Mit dem zeitlich begrenzten Böllerverbot schaffen wir klare Regeln und vermeiden unnötige Risiken, damit wir alle zusammen entspannt den Jahreswechsel feiern können.“

Kontrollen und Strafen

Das Ordnungsamt Spandau wird zusammen mit der Polizei am 29. und 30. Dezember Kontrollen zum Umgang mit Feuerwerk an verschiedenen Orten durchführen. In der Silvesternacht wird die Polizei wie in den Vorjahren die Einhaltung der Vorschriften überwachen. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Zusätzlich zu den besonderen Regelungen für den Bezirk Spandau gelten die bundesrechtlichen Vorgaben, die ein ganzjähriges Verbot von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie an besonders brandgefährdeten Orten wie Tankstellen vorsehen. Zudem ist es Personen unter 18 Jahren nicht gestattet, F2 Feuerwerkskörper zu verwenden, die für den Gebrauch im Freien durch private Personen zugelassen sind, jedoch laut und stark sind.

Die Allgemeinverfügung des Bezirks Spandau zum Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung kann unter folgendem Link eingesehen werden: Allgemeinverfügung des Bezirks Spandau.

Bildquelle: Shutterstock

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