In der heutigen Sitzung des Berliner Senats am 10. Februar 2026 wurde unter der Leitung von Senatorin Cansel Kiziltepe die Anpassung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Sozialwesen (HonVSoz) beschlossen. Diese Entscheidung folgt der Zustimmung des Rates der Bürgermeister vom 22. Januar 2026.
Die zentrale Neuerung besteht darin, dass die Honorarsätze für Gebärdendolmetscher und Kommunikationshelfer künftig direkt an die bundesgesetzlichen Bestimmungen gebunden sind. Die Honorarsätze in der HonVSoz werden somit gemäß der Kommunikationshilfenverordnung (KHV) sowie dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgelegt. Dies gewährleistet, dass die Honorare denselben Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Festlegung der Honorarhöhe unterliegen.
Erweiterung der HonVSoz
Zusätzlich wird die HonVSoz nun auch auf Honorarkontrakte angewendet, die zwischen Honorarkräften und leistungsberechtigten Personen für Eingliederungshilfeleistungen im Rahmen der sozialen Teilhabe gemäß den Paragraphen 113 Absatz 2 Nr. 6, Absatz 3 in Verbindung mit den Paragraphen 78 und 82 SGB IX abgeschlossen werden. Diese Anpassungen sind Teil der Umweltschutzgebührenordnung, die ebenfalls in dieser Sitzung behandelt wurde.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Aufnahme des Merkmals Beratungstätigkeit in die HonVSoz. Dies ermöglicht es künftig, dass hör- und sprachbehinderte Menschen als Expertinnen und Experten über Honorarverträge in Projekte und Veranstaltungen der Sozialverwaltung integriert werden. Diese Initiative setzt neue Impulse, wie die massiven Investitionen in Klima- und Umweltschutz zeigen.
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Ein weiterer Schritt in der Modernisierung des Berliner Justizvollzugs wird ebenfalls erwartet, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
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Bildquelle: Newsflash24