Erstmals in diesem Jahr sind in Berlin Fälle von Vogelgrippe bestätigt worden. Zwei tote Kraniche wurden positiv auf das H5N1-Virus getestet, was die Sorge vor einer weiteren Ausbreitung des Erregers verstärkt. In Brandenburg sind bereits Tausende Vögel, insbesondere Kraniche, an der Geflügelpest gestorben, was zu verschärften Schutzmaßnahmen und wirtschaftlichen Sorgen bei Geflügelhaltern führt.
Wichtige Erkenntnisse
- Erste bestätigte Fälle von Vogelgrippe (H5N1) in Berlin bei zwei Kranichen.
- In Brandenburg sind bereits über 1.000 tote Kraniche im Linumer Teichgebiet geborgen worden.
- Bundeslandwirtschaftsminister ruft Länder zu verstärkten Schutzmaßnahmen auf.
- Geflügelhalter befürchten wirtschaftliche Desaster, Entschädigungszahlungen sollen erhöht werden.
- Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern aus regulärem Handel gilt als unbedenklich.
Vogelgrippe breitet sich aus
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat die ersten Fälle von Vogelgrippe in der Hauptstadt bestätigt. Zwei verendete Kraniche wurden positiv auf das H5N1-Virus getestet. Dies geschieht vor dem Hintergrund eines drastischen Ausbruchs der Krankheit in Brandenburg, wo bereits Tausende Vögel, vor allem Kraniche, gestorben sind. Allein im Linumer Teichgebiet im Nordwesten Brandenburgs wurden über 1.000 tote Kraniche geborgen. Die Krankheit breitet sich rasant aus und betrifft auch andere Zugvogelgebiete wie den Nationalpark Unteres Odertal und den Gülper See.
Maßnahmen und Appelle
Angesichts der schnellen Ausbreitung der Vogelgrippe hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer die Landesregierungen zu verstärkten Schutzmaßnahmen aufgerufen. "Oberste Priorität ist hier, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, Tiere zu schützen und Schäden für unsere Land- und Lebensmittelwirtschaft abzuwenden", betonte er. Die Brandenburger Behörden weisen darauf hin, dass die Landkreise für das Einsammeln verendeter Tiere zuständig sind, wobei der Landesforstbetrieb unterstützt. Das Bundesministerium hat zudem bei der EU beantragt, die Obergrenze für Entschädigungszahlungen für gekeulte Tiere von 50 auf bis zu 110 Euro anzuheben.
Wirtschaftliche Sorgen und Schutzmaßnahmen
Der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff, befürchtet wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zu Pleiten für Geflügelbetriebe. Besonders betroffen seien Betriebe, die auf das Weihnachtsgeschäft spezialisiert sind. Die Halter werden zwar für vorsorglich getötete Tiere entschädigt, die Höchstgrenze pro Tier liegt derzeit bei 50 Euro, soll aber angehoben werden. Um die Ausbreitung zu verlangsamen, gilt in zwei Gebieten im Havelland und großen Teilen von Ostprignitz-Ruppin eine Stallpflicht für Geflügel. Geflügelschauen, wie die Landesschau der Rassegeflügelzüchter in Schönwalde-Glien und die Kreisschau in Werder (Havel), wurden vorsorglich abgesagt.
Sicherheit beim Verzehr und Verhalten im Freien
Experten betonen, dass das Risiko einer Übertragung des Vogelgrippe-Virus auf den Menschen sehr gering ist. Der Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern aus dem regulären Handel wird als unbedenklich eingestuft, da das Virus hitzeempfindlich ist und bei Temperaturen von mindestens 70 Grad Celsius abgetötet wird. Tiere aus betroffenen Betrieben dürfen nicht für den Handel freigegeben werden. Die Behörden bitten die Bevölkerung, tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen zu berühren und Federn nicht zu sammeln. Auch Haustiere wie Hunde sollten von toten Vögeln ferngehalten werden, da sie das Virus weiterverbreiten könnten. In Berlin sind die Bezirksämter die Anlaufstelle für Meldungen von toten Wildvögeln.