Am Morgen des 11. August 2026 wurde im Amtsgericht Flensburg eine Verhandlung durchgeführt, die die brutale Tötung des Hundes Buddy zum Thema hatte. Der Angeklagte, Andy W., zeigte während der Ausführungen der Staatsanwaltschaft keinerlei Regung. Bevor das Urteil gesprochen wurde, äußerte er eine knappe Entschuldigung, in der er sein Bedauern über die Vorfälle bekundete, ohne jedoch ins Detail zu gehen.
Ursprung des Falls war der 1. April 2025. An diesem Tag fand eine Spaziergängerin im Wald bei Flensburg den kleinen Rüden Buddy, der an einem dünnen Seil an einem Baum aufgehängt war. Seine Pfoten hingen dabei nur wenige Zentimeter über dem Boden. Eine Obduktion ergab, dass der Hund durch Strangulation ums Leben kam. Im Zuge des Prozesses berichtete ein Tiermediziner, dass Buddy während seines Todeskampfes erhebliche Schmerzen und Angst erlitten habe, der etwa sieben Minuten andauerte.
Andy W. war zu jener Zeit mit Buddys Halterin in einer Beziehung. Ihm wurde vorgeworfen, den Hund Ende März 2025 nicht wie abgemacht zum Einschläfern oder in ein Tierheim zu bringen, sondern ihn im Wald aufzuhängen. Der Grund für diese grausame Tat lag darin, dass das Paar in eine neue Wohnung ziehen wollte, in der Haustiere nicht erlaubt waren.
Im Verlauf der Verhandlung wies Andy W. die Vorwürfe zurück und gab an, Buddy einem Bekannten überlassen zu haben. Doch als es darum ging, die Kontaktdaten oder den Namen dieses Bekannten zu nennen, war er unfähig und geriet in Widersprüche zu seinen Aussagen.
Das Gericht kam schließlich zu der Erkenntnis, dass Andy W. für den Tod des Hundes verantwortlich war. Er wurde wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zudem wurde ihm auferlegt, 3.000 Euro an das Tierheim Flensburg zu zahlen, was der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach. Der Verteidiger hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Die Richterin stellte fest, dass Buddy zum Zeitpunkt seiner Aufhängung noch lebte und bezeichnete den Tod als qualvoll. Sie führte als Motiv an, dass der Hund Andy W. genervt habe. Die Option, den Hund im Tierheim unterzubringen, sei für den Angeklagten nicht in Frage gekommen, da die Halterin ihn möglicherweise zurückgeholt hätte – ein Vorfall, der bereits im Jahr 2024 geschehen war. Zu diesem Zeitpunkt waren Andy W. und die Hundehalterin seit etwa zwei Monaten ein Paar und haben mittlerweile ein gemeinsames Kind.
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Quellen: RTL, Bewährungsstrafe im Prozess um erhängten Hund „Buddy“
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