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Einjährige Projekte der Darstellenden Künste / Tanz ausgeschrieben: Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung, einjährige Produktionsortförderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Jahr 2027 Förderungen für Einzelprojekte, Einstiegsprojekte und Produktionsorte im Bereich der Darstellenden Künste und Tanz. Bewerbungen sind bis zum 30. Juni 2026 möglich, wobei bestimmte Voraussetzungen und Ausschlü…

Einjährige Projekte der Darstellenden Künste / Tanz ausgeschrieben: Einzelprojektförderung, Einstiegsförderung, einjährige Produktionsortförderung
Hedieh Rouhi auf Pexels

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt plant im Jahr 2027 die Vergabe von Fördermitteln für Einzelprojekte, Einstiegsprojekte sowie einjährige Förderungen für Produktionsorte. Diese Mittel stehen, abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln, für privatrechtlich organisierte Theater, Produktionsorte, Gruppen und Einzelkünstler*innen im Bereich Tanz sowie darstellende und performative Künste zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2026.

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Im Rahmen der Einzelprojektförderung können Zuschüsse für zeitlich begrenzte Vorhaben, Wiederaufnahmen oder Weiterentwicklungen bestehender Produktionen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mindestens eine Produktion in Berlin realisiert haben, die sowohl beim Publikum als auch bei der Kritik auf Interesse gestoßen ist. Personen, die im Förderzeitraum immatrikuliert sind, sind von der Förderung ausgeschlossen. Zudem müssen die Antragstellenden ihren Wohnsitz und Arbeitsschwerpunkt in Berlin haben. Anträge von Produktionsleiterinnen und -leitern oder Produktionsbüros sind nicht zulässig. Reihen und Festivals sind ebenfalls von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen sowie Gewerkschaften beantragt werden, sind nicht förderfähig. Die Höhe der beantragten Mittel ist nicht begrenzt.

Für das Jahr 2027 können auch Einzelprojekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden. Hierfür stehen, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel, zusätzliche Mittel zur Verfügung. Antragstellende müssen bei der Sparte „Tanz für junges Publikum“ auswählen und können insgesamt nur einen Antrag auf Einzelprojektförderung stellen, entweder in diesem Bereich oder in einer der anderen Sparten. Die Anforderungen und Abläufe sind identisch mit denen der allgemeinen Einzelprojektförderung.

Berufseinsteigende, die noch keine Projektförderung von der Kulturverwaltung des Berliner Senats erhalten haben und keine Produktionen in Berlin gezeigt haben, die auf Interesse gestoßen sind, können eine Einstiegsförderung beantragen. Dieses Programm steht auch Quereinsteigenden, Berufsumsteigenden und Wiedereinsteigenden offen. Auch hier kann ein Zuschuss für zeitlich begrenzte Vorhaben beantragt werden. Die gleichen Ausschlusskriterien wie bei der Einzelprojektförderung gelten. Die maximale Antragssumme beträgt 15.000,00 Euro.

Im Rahmen der Einstiegsförderung können ebenfalls Projekte im Bereich „Tanz für junges Publikum“ gefördert werden. Die Antragstellenden müssen auch hier die entsprechenden Vorgaben beachten und können nur einen Antrag stellen, entweder in diesem Bereich oder in einer der anderen Sparten.

Die einjährige Förderung für Produktionsorte richtet sich an Präsentations- und Produktionsorte der darstellenden und performativen Künste, die bereits positives Interesse bei Publikum und Kritik geweckt haben. Ziel dieser Förderung ist die Sicherung der Produktions- und Präsentationsorte sowie des künstlerischen Betriebs. Im Antrag sollte eine künstlerische Perspektive für den Förderzeitraum dargelegt werden.

Voraussetzung für die einjährige Förderung ist ein professionell arbeitender Präsentations- oder Produktionsort, der seit mindestens zwei Jahren unter der Leitung der Antragstellenden besteht. Auch hier sind Anträge von Produktionsleiterinnen und -leitern oder Produktionsbüros nicht zulässig. Reihen und Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Projekte, die von politischen Parteien oder parteinahen Stiftungen sowie Gewerkschaften beantragt werden, sind ebenfalls nicht förderfähig. Die Antragssumme ist nicht begrenzt.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage von Empfehlungen einer Jury. Die detaillierten Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen sind auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu finden.

Die Anträge sowie alle erforderlichen Anlagen sind elektronisch einzureichen. Die entsprechenden Online-Formulare sind verfügbar. Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2026 um 24:00 Uhr MEZ.

Es wird empfohlen, die Antragstellung frühzeitig zu beginnen und alle notwendigen Unterlagen im Voraus vorzubereiten. Bei technischen Problemen während der Antragstellung sollte ein Screenshot der Fehlermeldung angefertigt werden, um nachzuweisen, dass das Problem vor Ablauf der Frist aufgetreten ist. Dieser Screenshot muss bis spätestens 01. Juli 2026 um 9:00 Uhr MEZ per E-Mail eingereicht werden.

Am 09. Juni 2026 findet von 10:00 bis 12:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Antragstellung online statt. Interessierte können sich bis zum 04. Juni 2026 per E-Mail anmelden. Die Zugangsdaten werden vor der Veranstaltung per E-Mail versendet.

Für weitere Informationen steht die Pressestelle zur Verfügung.


Quellen: berlin.de

Bildquelle: Hedieh Rouhi auf Pexels

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