Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine Anklage gegen den Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf von der AfD eingereicht. Ihm wird vorgeworfen, verfassungswidrige Kennzeichen verwendet zu haben, wie die Behörde am Montag mitteilte.
Laut der Staatsanwaltschaft soll der namentlich nicht genannte Abgeordnete im Juni 2023 während einer Sitzung im Reichstagsgebäude einen Parteikollegen mit einem Hackenschlag und dem sogenannten Hitlergruß begrüßt haben.
Die Anklage wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten eingelegt. Moosdorf, der nach Angaben seiner Partei aus dem sächsischen Wahlkreis Zwickau stammt, äußerte sich zu den Vorwürfen und bezeichnete diese als „skurril“ und „abwegig“.
Aufhebung der Immunität
Bereits im Oktober dieses Jahres hatte der Bundestag aufgrund der Vorwürfe die Immunität von Moosdorf aufgehoben. Diese Maßnahme war notwendig, um Ermittlungen gegen ihn einleiten zu können.
In der gleichen Sitzung verlor auch Stefan Brandner, der stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, seine Immunität. Ihm wird vorgeworfen, eine Journalistin mehrfach beleidigt zu haben. Die Abstimmung für den Antrag wurde von den Abgeordneten der Union, SPD, Grünen und Linken unterstützt, während die AfD sich enthielt.
Interne Konflikte innerhalb der AfD
Zusätzlich sah sich Moosdorf auch internen Schwierigkeiten innerhalb der Fraktion gegenüber. Im September wurde er verpflichtet, nach einer nicht genehmigten Russlandreise ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.
Die Entwicklungen rund um Moosdorf und die Aufhebung seiner Immunität werfen Fragen über die zukünftige Ausrichtung und den Umgang der AfD mit internen und externen Herausforderungen auf.
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