Der Prozess um den Messerangriff auf einen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin hat begonnen. Ein 19-jähriger Syrer ist angeklagt, der zur Tatzeit einen spanischen Staatsbürger im Stelenfeld des Mahnmals lebensgefährlich verletzt haben soll. Die Bundesanwaltschaft geht von einer radikal-islamistischen und antisemitischen Motivation aus.
Prozessbeginn Und Schweigen Des Angeklagten
Der 19-jährige Angeklagte, Wassim Al M., erschien in einem separaten Sicherheitsbereich des Gerichtssaals. Nach anfänglichen Antworten zu seiner Person entschied er sich, zu den ihm zur Last gelegten Vorwürfen vorerst zu schweigen. Er ist als anerkannter Flüchtling in Leipzig gemeldet.
Die Tat Und Das Motiv
Laut Anklage soll Wassim Al M. am 21. Februar 2025 im Stelenfeld des Mahnmals für die ermordeten Juden Europas einen spanischen Touristen mit einem eigens im Internet erworbenen Messer angegriffen haben. Die Bundesanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass der Angeklagte sich bewusst den Tatort ausgesucht habe, um eine Person jüdischen Glaubens zu treffen. Seine Tat sei das Ergebnis einer Radikalisierung im Sinne der salafistisch-dschihadistischen Ideologie des IS gewesen. Er habe ein Zeichen gegen die freiheitliche Gesellschaft und gegen Juden setzen wollen, die er für das Leid der Welt verantwortlich mache. Mit der Tat habe er sich dem IS als Kämpfer andienen wollen.
Die Folgen Für Das Opfer
Das Opfer, ein 30-jähriger Ernährungswissenschaftler aus dem Baskenland, erlitt einen etwa 14 cm langen Kehlschnitt, der lebensgefährlich war. Er konnte sich noch zur Straße flüchten, wo er bewusstlos zusammenbrach. Das Überleben verdankte er dem schnellen Eingreifen von Notärzten. Der Angriff hat für das Opfer bis heute schwerwiegende Folgen: eine Nervenschädigung, deren Heilung ungewiss ist, und eine erhebliche psychische Traumatisierung, die ihn arbeitsunfähig macht. Er wird im Dezember als Zeuge aussagen.
Rechtliche Einordnung Und Ausblick
Wassim Al M. ist wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation angeklagt. Die Vorsitzende Richterin schloss auch eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nicht aus. Ob der 19-Jährige nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, ist noch offen. Der Angeklagte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Ein Urteil wird Ende Januar 2026 erwartet.
- Tatmotiv: Radikal-islamistisch und antisemitisch.
- Tatort: Bewusst gewähltes Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals.
- Opfer: Spanischer Tourist, lebensgefährlich verletzt.
- Angeklagter: 19-jähriger syrischer Flüchtling.
- Anklagepunkte: Versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, versuchte Mitgliedschaft in Terrororganisation.
- Prozessausblick: Urteil Ende Januar 2026 erwartet.