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Frist für den Führerscheinumtausch rückt näher: Was Autofahrer wissen müssen

Bis Januar 2027 müssen Millionen Autofahrer ihren Führerschein erneuern, insbesondere die unbefristeten Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Ein versäumter Umtausch kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

Frist für den Führerscheinumtausch rückt näher: Was Autofahrer wissen müssen
Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Bis zum 19. Januar 2027 sind zahlreiche Autofahrer in Deutschland aufgefordert, ihren Führerschein zu aktualisieren. Dieser Umtausch betrifft insbesondere die unbefristeten Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.

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Details zur Umtauschpflicht

Maßgeblich für den Umtausch ist das Ausstellungsdatum, das im Feld 4a des Führerscheins angegeben ist, und nicht das Datum, an dem die Fahrprüfung bestanden wurde. Autofahrer sollten sich daher die Zeit nehmen, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig handeln.

Ausnahme für ältere Fahrer

Für Fahrer, die vor 1953 geboren wurden, gibt es eine spezielle Regelung: Sie können ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Alter des Führerscheins, ob dieser aus Papier oder Plastik besteht.

Zukünftige Umtauschfristen

Die Fristen für den Umtausch der Führerscheine sind gestaffelt:

  • Bis 19. Januar 2028: Ausstellungsjahre 2005 bis 2007
  • Bis 19. Januar 2029: Ausstellungsjahr 2008
  • Bis 19. Januar 2030: Ausstellungsjahr 2009

Kosten und erforderliche Dokumente

Der Umtausch des Führerscheins stellt einen relativ unkomplizierten Prozess dar. Es sind keine neuen Fahrprüfungen oder Gesundheitstests erforderlich. Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren; danach muss lediglich das Dokument erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unbefristet.

Wichtige Informationen für den Umtausch

Für den Antrag auf Umtausch müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Der aktuelle Führerschein
  • Ein Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto

Die Gebühr liegt bei etwa 25 Euro.

Konsequenzen bei Verzug

Wenn der Stichtag verpasst wird, hat dies zur Folge, dass ab dem 20. Januar 2027 ein ungültiger Führerschein vorliegt. Dies stellt zwar keine Straftat dar, jedoch kann bei einer Polizeikontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro verhängt werden. Aufgrund der häufig langen Wartezeiten bei Bürgerämtern und Führerscheinstellen sollte der Umtausch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Autofahrer, die sich über mögliche Probleme informieren möchten, können nachlesen, welche Mercedes-Modelle von Antriebsproblemen betroffen sind.

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Quellen: t-online

Bildquelle: Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

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