Die großen deutschen Reiseveranstalter haben in einem aktuellen Bericht klargestellt, dass sie trotz der anhaltend hohen Kerosinpreise keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Anbieter wie Tui, Alltours und Dertour haben in einer Umfrage betont, dass die Preise für bestehende Buchungen stabil bleiben.
„Im Moment steigen die Kerosinpreise“, erklärte Christoph Debus, der Geschäftsführer der Dertour-Group, in einem Interview. „Sollte dieser Trend anhalten, können wir jedoch für zukünftige Buchungen keine Preissteigerungen ausschließen.“ Dies könnte bedeuten, dass Reisende bei neuen Buchungen mit höheren Kosten rechnen müssen.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Preiserhöhungen
Reiseveranstalter haben die Möglichkeit, die Preise nachträglich zu erhöhen, wenn dies vertraglich festgelegt ist und gestiegene Kosten, wie etwa für Kerosin, nachweislich erforderlich machen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter sind häufig sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln enthalten. Laut geltendem Recht zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den legitimen Gründen für eine Preiserhöhung. Diese muss jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn angekündigt werden. Bei Erhöhungen von mehr als 8 Prozent haben Kunden ein Sonderrücktrittsrecht.
Im Gegensatz dazu dürfen Fluggesellschaften den Ticketpreis für individuell gebuchte Flüge nicht einfach nachträglich erhöhen, da dies eine Vertragsänderung darstellen würde.
Keine Stornierungen von Reisen zu erwarten
Aktuell müssen sich Reisende keine Sorgen machen, dass ihre Urlaubsreisen gestrichen werden. „Bei uns fällt nichts aus“, versicherte Aage Dünhaupt, Sprecher von Tui. Auch Jens Völmicke, Sprecher von Alltours, äußerte sich optimistisch: „Wir gehen davon aus, dass unsere Gäste ihren gebuchten Sommerurlaub wie geplant genießen können.“
Christoph Debus von Dertour fügte hinzu, dass für die Sommerferien und den Herbst mit einer stabilen Kapazität gerechnet wird. Sollten sich aufgrund eines Kerosinmangels Änderungen im Flugplan ergeben, werde man die Kunden umgehend informieren und nach Alternativen suchen.
Rechte der Verbraucher bei Flugausfällen
Falls ein bereits gebuchter Flug gestrichen werden sollte, haben Verbraucher gemäß europäischem Recht Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies gilt insbesondere, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen abfliegt. Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor dem Abflug angekündigt werden, können Betroffene laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen von bis zu 600 Euro haben.
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Quellen: n-tv