Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt die Forderung nach einer Stärkung der bundesweiten Cyberabwehr. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch internationale Cyberkriminalität betont der BDK die Notwendigkeit, die Handlungsfähigkeit von Sicherheitsbehörden wie dem Bundeskriminalamt (BKA) zu verbessern. Gleichzeitig wird jedoch eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für solche erweiterten Befugnisse gefordert, um rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren.
Kernforderungen des BDK
- Stärkung der bundesweiten Cyberabwehr zur effektiven Bekämpfung internationaler Cyberangriffe.
- Verankerung erweiterter Befugnisse beim Bundeskriminalamt (BKA).
- Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung für klare Zuständigkeiten und Eingriffsrechte des Bundes.
- Sicherstellung rechtsstaatlicher, verhältnismäßiger und kontrollierbarer Maßnahmen.
Cyberkriminalität als wachsende Herausforderung
Der BDK hebt hervor, dass Cyberkriminalität zu einer der größten sicherheitspolitischen Herausforderungen geworden ist. Internationale kriminelle Netzwerke agieren schnell und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Die bisherigen, primär landesbezogenen Reaktionsstrukturen stoßen angesichts dieser Dynamik an ihre Grenzen, was die Polizeidienststellen der Länder oft überfordert.
BKA als zentrale Instanz für Cyberabwehr
Nach Ansicht des BDK sollte das Bundeskriminalamt (BKA) die zentrale Rolle bei der Cyberabwehr übernehmen. Als im Grundgesetz vorgesehene Zentralstelle der deutschen Polizei verfügt das BKA über die notwendige rechtliche, organisatorische und technische Infrastruktur, um Maßnahmen rechtsstaatlich kontrolliert umzusetzen. Im Gegensatz zu Nachrichtendiensten oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist das BKA eine exekutive Behörde mit polizeilichen Eingriffsbefugnissen und internationaler Vernetzung.
Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung
Der BDK betont, dass jede Ausweitung von Befugnissen auf einer klaren rechtsstaatlichen Grundlage basieren muss. Die Gefahrenabwehr ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Das BKA darf derzeit nur bei Bezügen zu internationalem Terrorismus oder politisch motivierter Kriminalität im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden. Bei Cyberangriffen ohne politische Motivation sind die Länder zuständig, was bei länderübergreifenden oder aus dem Ausland erfolgenden Angriffen zu erheblichen Zuständigkeits- und Reaktionsproblemen führt. Daher hält der BDK eine Grundgesetzänderung für unverzichtbar, um dem Bund eigene Abwehrbefugnisse im Cyberraum zu ermöglichen. Kooperations- und Unterstützungsmodelle zwischen Bund und Ländern reichen hierfür nicht aus.
Fazit: Handlungsfähige und rechtsstaatliche Cyberabwehr
Abschließend unterstreicht der BDK, dass jede neue Befugnis eng umrissen, verhältnismäßig und kontrollierbar sein muss. Gefordert wird eine handlungsfähige, rechtsstaatlich verankerte und föderal abgestimmte Cyberabwehr, die moderne technische Möglichkeiten nutzt, ohne rechtliche oder völkerrechtliche Grenzen zu überschreiten. Nur so könne der Staat seiner Schutzverantwortung im digitalen Raum gerecht werden.