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BPOLD-B: 55 Tage Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Ein polnischer Staatsangehöriger wird am Bahnhof Frankfurt (Oder) festgenommen, nachdem ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vollstreckt wird. Er kann die auferlegte Geldstrafe von über 7.700 Euro nicht begleichen und muss 55 Tage in Haft verbringen.

BPOLD-B: 55 Tage Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

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Haftbefehl gegen polnischen Staatsbürger vollstreckt

Am Dienstagvormittag hat die Bundespolizei einen Haftbefehl gegen einen gesuchten polnischen Staatsangehörigen vollstreckt. Die Kontrolle fand gegen 10:20 Uhr im Rahmen der vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen statt.

Die Beamten überprüften einen Mann im grenzüberschreitenden Zug (Eurocity Warschau – Berlin) am Bahnhof Frankfurt (Oder). Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 30-jährigen Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vorlag.

Verurteilung und Strafe

Das Amtsgericht Landshut hatte ihn am 28. Juni 2025 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Strafe umfasste eine Geldbuße in Höhe von 7.700,00 Euro sowie Verfahrenskosten von 440,54 Euro oder alternativ 55 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der 30-Jährige nicht in der Lage war, die geforderte Geldstrafe zu begleichen, wurde er von den Einsatzkräften in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. In einem ähnlichen Fall wurde kürzlich eine 29-Jährige in Pomellen festgenommen.

  • Haftbefehl vollstreckt
  • 30-jähriger polnischer Staatsbürger
  • Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
  • Geldstrafe von 7.700,00 Euro
  • 55 Tage Ersatzfreiheitsstrafe

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Frankfurt (Oder)
Kopernikusstraße 71 – 75
15236 Frankfurt (Oder)
Tel. +49 (0) 335 5624 – 7129
E-Mail: bpoli.frankfurto.a_s@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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