Am Flughafen Köln/Bonn hat die Bundespolizei am Donnerstag, den 6. November 2025, drei Haftbefehle vollstreckt. Zwei der gesuchten Personen konnten durch Zahlung von Geldstrafen eine Haftstrafe abwenden, während eine dritte Person festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt überstellt wurde. Die Fälle zeugen von der Wachsamkeit der Beamten bei der Grenzkontrolle.
Wichtige Erkenntnisse
- Drei Personen wurden am Flughafen Köln/Bonn aufgrund bestehender Haftbefehle kontrolliert.
- Zwei Personen konnten durch Zahlung von Geldstrafen ihre Freiheit bewahren.
- Eine Person konnte die geforderte Geldstrafe nicht begleichen und wurde festgenommen.
Betrugsfall bei Ausreise
Am Donnerstagnachmittag wurde eine 45-jährige deutsche Staatsbürgerin bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle für einen Flug nach Paphos (Zypern) gestoppt. Die Bundespolizei stellte fest, dass gegen die Frau ein Haftbefehl wegen Betruges vorlag, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Um einer Haftstrafe von 140 Tagen zu entgehen, hätte sie eine Geldstrafe von 3.500 Euro (140 Tagessätze à 25 Euro) zuzüglich Verfahrenskosten zahlen müssen. Durch die finanzielle Unterstützung eines Familienmitglieds konnte die Frau die Summe begleichen und ihre Reise fortsetzen.
Landfriedensbruch bei Einreise
Am Abend desselben Tages, gegen 21:15 Uhr, ereignete sich ein ähnlicher Vorfall bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Dublin. Ein 26-jähriger Deutscher wurde zur Kontrolle vorgeführt und die Bundespolizei stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim eine Festnahme wegen einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs ausgeschrieben hatte. Der Mann war sich des Haftbefehls bewusst. Auch er konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen durch die Zahlung von insgesamt 4.500 Euro abwenden. Er beglich die Summe vor Ort in bar und durfte die Dienststelle als freier Mann verlassen.
Körperverletzung führt zur Haft
Ein 56-jähriger türkischer Staatsbürger hatte weniger Glück. Nach seiner Einreise aus Wien um 17:30 Uhr wurde er von Bundespolizisten kontrolliert. Dabei wurde ihm ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Körperverletzung eröffnet. Laut einem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten hätte er eine Geldstrafe von 6.500 Euro zahlen müssen. Da der Mann die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und anschließend in die Justizvollzugsanstalt Siegburg überstellt.