Bei routinemäßigen Grenzkontrollen am Walserberg und in einem grenzüberschreitenden Zug hat die Bundespolizei zwei Personen festgenommen, gegen die Fahndungsnotizen vorlagen. Ein Mann konnte eine Geldstrafe begleichen und weiterreisen, während gegen einen anderen Mann, der wegen räuberischen Diebstahls gesucht wurde, die Einreise verweigert wurde.
Key Takeaways
- Bundespolizei deckt Fahndungsfälle bei Grenzkontrollen auf.
- Ein 38-jähriger Kroate zahlt offene Geldstrafe und darf weiterreisen.
- Ein 26-jähriger Ungar wird wegen räuberischen Diebstahls gesucht und die Einreise verweigert.
Festnahme eines Kroaten am Walserberg
Am Dienstagvormittag (4. November) kontrollierten Bundespolizisten einen 38-jährigen kroatischen Staatsbürger am Grenzübergang Walserberg. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen ihn vorlag. Der Mann war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Da er den Betrag direkt vor Ort bezahlen konnte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Ungar mit umfangreicher Akte gestoppt
Am frühen Nachmittag desselben Tages kontrollierten Beamte der Bundespolizei in einem aus Österreich einreisenden Zug einen 26-jährigen ungarischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann insgesamt 124 Einträge in Fahndungssystemen vorlagen. Aktuell suchte die Staatsanwaltschaft Dortmund nach ihm zur Aufenthaltsermittlung im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl. Zudem bestand eine Ausschreibung des Amtsgerichts Tiergarten (Berlin) zur Vermögensabschöpfung aufgrund eines besonders schweren Diebstahlsfalls, bei dem eine offene Forderung von 900 Euro bestand. Vermögenswerte konnten bei dem Mann nicht festgestellt werden.
Einreiseverweigerung und Zurückweisung
Der 26-jährige Ungar war bereits am Vortag von der Bundespolizeiinspektion Passau festgestellt und nach Österreich zurückgewiesen worden. Auch die Bundespolizeiinspektion Freilassing entschied, ihm die Einreise zu verweigern, da er als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingestuft wurde. Die Zurückweisung erfolgte noch am selben Tag.
Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ist für die Sicherheit in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein, Altötting und Mühldorf zuständig und überwacht 21 Grenzübergänge sowie eine Grenzlänge von 225 Kilometern. Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst zudem 72 Bahnhöfe und Haltepunkte.